Skip to main content
Kompetenz im Rechnungswesen

Kompetenz im Rechnungswesen

By Ingo Wupperfeld

Wenn Sie ein oder mehrere Disziplinen des Rechnungswesens erlernen möchten, dann sind Sie hier genau richtig. Egal, ob Sie Existenzgründer sind und dies für Ihr Unternehmen benötigen oder das Rechnungswesen für eine berufliche Veränderung bzw. eine anstehende wichtige Prüfung erforderlich ist: Wir bieten Ihnen an dieser Stelle wertvolle Tipps rund um die Themen Buchführung und Kalkulation, damit Sie das Kaufmännische in den Griff bekommen und sich Ihre berufliche Perspektive verbessert.
(Musik Intro: https://www.fiftysounds.com)
Available on
Amazon Music Logo
Apple Podcasts Logo
Spotify Logo
Currently playing episode

Starthilfe-Begleitung für Existenzgründer: Was ist das?

Kompetenz im RechnungswesenSep 06, 2022

00:00
08:16
Lohnt sich für Existenzgründer die Kleinunternehmerregelung?

Lohnt sich für Existenzgründer die Kleinunternehmerregelung?

Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und wir werden uns heute mal mit der Frage befassen, inwiefern sich die Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer lohnt.

Vielleicht sind Sie ja Existenzgründer und stellen sich die Frage, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen sollen. Dann wäre schon mal die erste Frage: Wann gilt man denn überhaupt als Kleinunternehmer?

Also die gesetzliche Regelung sieht vor, dass man als Kleinunternehmer gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres maximal 22.000 € betragen hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.

In diesem Fall kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, die dann beim Finanzamt beantragt werden muss.

Warum muss das beim Finanzamt beantragt werden? Weil es hier um die Umsatzsteuer geht.

Die Regel ist ja, dass man auf seine erbrachten Leistungen – also Warenlieferungen oder Dienstleistungen – die Umsatzsteuer noch aufschlagen und an den Staat – eben ans Finanzamt – abführen muss. Der Kleinunternehmer aber muss die Umsatzsteuer nicht erheben – oder genauer gesagt – er darf sie gar nicht erheben.

Was heißt das jetzt? Nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, wir sind Unternehmer und stellen dem Kunden jetzt eine Leistung von 100 € in Rechnung. Wenn wir kein Kleinunternehmer sind, dann müssen wir die Umsatzsteuer aufschlagen, das sind in der Regel 19 % und wären hier dann auch 19 €. Also würde man vom Kunden insgesamt 119 € einfordern.

Sofern unser Kunde ein Geschäftskunde ist, dann gilt für ihn die Umsatzsteuer, die wir von ihm eingefordert haben, als sogenannte Vorsteuer und die holt er sich vom Finanzamt wieder zurück. Somit ist es einem Geschäftskunden eigentlich gleichgültig, ob wir Umsatzsteuer erheben oder nicht. Er hat weder Vor- noch Nachteile.

Wie aber sieht das aus, wenn man Privatkunden eine Rechnung stellt? Der Privatkunde muss natürlich auch 119 € bezahlen, allerdings kann dieser die Umsatzsteuer von 19 € nicht wieder vom Finanzamt zurückholen. Und bei Privatkunden wäre die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da wir hier nur den Warenwert in Höhe von 100 € in Rechnung stellen bräuchten.

Das wäre jetzt eine Einnahmeseite, wo man festhalten kann, dass die Kleinunternehmerregelung nur bei Privatkunden vorteilhaft ist. Wie sieht es denn jetzt mit Ausgabenseite aus?

Wenn wir Leistungen empfangen, erhalten wir eine Rechnung von unserem Lieferanten bzw. unserem Dienstleister. Dieser stellt auch eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Angenommen, unser Lieferant liefert uns eine Ware im Wert von 100 €, dann wäre der Rechnungsbetrag 119 €, weil dieser ja auch 19 % Umsatzsteuer erheben muss.

Wir müssten also 119 € an unseren Lieferanten zunächst abführen. Wenn wir aber kein Kleinunternehmer sind, dann gilt für uns die Umsatzsteuer, die wir an den Lieferanten bereits abgeführt haben, als Vorsteuer, und diese holen wir uns vom Finanzamt wieder zurück. Das heißt, die Ware hat für uns dann einen Wert von 100 €.

Als Kleinunternehmer aber stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung und können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Und das würde hier bedeuten, dass wir die Rechnung von unserem Lieferanten mit 119 € begleichen würden und die 19 € uns nicht zurückholen könnten. Unsere Kosten wären damit deutlich höher.

Fazit: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur für jene Unternehmen, die vorwiegend Privatkunden haben und nur geringe Ausgaben. Ansonsten lohnt sie sich nicht.

Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch noch eine staatliche Unterstützung bekommen.

Melden Sie sich einfach an unter: www.perspektive-existenzgruender.de.

Apr 09, 202405:56
Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?

Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?

Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer, und heute werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen: "Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?"

Diese Frage ist entscheidend für den Start eines jeden Unternehmens, und wir werden uns in den nächsten Minuten eingehend damit befassen.

Existenzgründer haben ggf. die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Gewinnermittlungsarten zu wählen.

Eine gängige Option ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Methode ist besonders attraktiv, da sie eine einfache und transparente Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ermöglicht. Für viele Gründer ist dies eine praktikable Lösung, weil sie halt einfacher ist.

Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen, welche Unternehmen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen dürfen und welche nicht. Freiberufler – das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Apotheker und noch andere - dürfen sie immer machen, unabhängig von Ihren Umsätzen oder Gewinnen. Alle anderen Kleinunternehmer – also Einzelunternehmer, GbR’s oder im Handelsregister eingetragene Kaufleute – dürfen die Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, sofern der Umsatz nicht über 600.000 € und der Gewinn nicht die Grenze von 60.000 € übersteigt. Ansonsten müssen sie die sogenannte doppelte Buchführung machen, wo auch bilanziert werden muss.

Alle anderen Unternehmen, also Personengesellschaften wie eine KG oder eine OhG und erst recht die Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft – sind zur Bilanzierung verpflichtet.

Die Bilanzierung ist etwas umfassender als die Einnahme-Überschuss-Rechnung, denn hier werden die Gewinne über Erträge und Aufwendungen ermittelt und es muss am Jahresende eine Bilanz erstellt werden. Diese detailliertere Methode erlaubt eine umfassendere Analyse, was aber auch von Vorteil sein kann.

Im Gegensatz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es bei der Bilanzierung keine Einschränkungen. Also es könnten auch Kleinunternehmer eine Bilanzierung durchführen, wenn sie es wollten.

Wichtig ist, dass Existenzgründer sich bewusst für die Methode entscheiden, die am besten zu ihrer Geschäftstätigkeit und den individuellen Bedürfnissen passt.

Und wenn Ihnen diese Podcast-Folge hier gefallen hat und Sie vielleicht Existenzgründer sind und sich im Kaufmännischen nicht so zurechtfinden, dann kommen Sie doch einfach mal in meine kostenlose Infoveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat um 17:30 Uhr abhalte. Sie können sich unter der Internetadresse www.perspektive-existenzgruender.de anmelden.

Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.

So, und das war es auch schon wieder für heute. Bis zum nächsten Mal.

Ihr Ingo Wupperfeld

Mar 12, 202403:54
Wie können Existenzgründer eine BAFA-Förderung erhalten?

Wie können Existenzgründer eine BAFA-Förderung erhalten?

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.

Zugegeben habe ich nun etwas länger nicht von mir hören lassen und das lag vor allem an technischen Problemen, denn ich hatte eine Zeitlang keinen Zugang zu meinem Podcast-Account.

Das aber hat sich glücklicherweise erledigt, sodass ich nun endlich wieder eine neue Folge machen kann.

Das heutige Thema wird sein, wie Existenzgründer denn eine BAFA-Förderung erhalten können.

Als Partner der Gründerwoche habe ich im November letzten Jahres eine Informationsveranstaltung ins Leben gerufen, um Existenzgründer über die BAFA-Förderung aufzuklären. Und diese Veranstaltung mache ich seitdem einmal pro Quartal.

Ja, was ist die BAFA? Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und ihre Hauptaufgabe besteht darin, Ein- und Ausfuhren zur überwachen und zu kontrollieren.

Aber auch die Wirtschaftsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen gehört zu den Aufgaben der BAFA und hier gibt es ein Förderprogramm, damit eben klein- und mittelständische Unternehmen sich Know-How auf dem Gebiet der Unternehmensführung aufbauen können.

Und unter Know-How im Bereich der Unternehmensführung versteht man eben Marketing, die kaufmännischen Grundlagen wie Buchführung oder Kalkulation, aber auch personelle Angelegenheiten, beispielsweise wie man einen Arbeitsvertrag aufsetzt oder ähnliches.

Hier wird also eine Unternehmensberatung gefördert, sozusagen als Hilfe zur Selbsthilfe. Und dies ist auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Vielleicht hat man schon mal die Abkürzung KMU gelesen, dies steht eben für kleine und mittlere Unternehmen.

Für die Existenzgründer ist dies meines Erachtens etwas besser geworden, denn bis 2022 konnten Existenzgründer von diesem Förderprogramm nur profitieren, wenn sie nicht länger als zwei Jahre am Markt waren. Jetzt kann die Gründung auch länger zurück liegen.

Und damit habe ich auch schon eine weiteres Stichwort gegeben, denn die Förderung bezieht sich auf die Zeit nach der Gründung. Und wenn man eben die BAFA-Förderung bekommen möchte, dann muss man gegründet haben und dies auch entsprechend nachweisen.

Und dann wird auch nur eine konzeptionelle Beratung gefördert, das heißt, es müssen Schwachstellen aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden und dies muss auch dokumentiert werden, und zwar von einem BAFA-Berater, also einem Unternehmensberater, der bei der BAFA auch gelistet ist.

Und wenn man eine BAFA-Förderung erhält, dann wird die Beratung mit 50 % bzw. 80 % gefördert. Die Förderhöhe hängt vom Sitz des Unternehmens ab. In der Regel wird man in den alten Bundesländern mit 50 % gefördert und in den neuen Bundesländern mit 80 %.
Ja, das waren soweit die wichtigsten Eckdaten zum Thema BAFA-Förderung. Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, dann kommen Sie doch in meine Informationsveranstaltung (https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZYscemuqDwjGdd5sDG_ZNyM1etQBwnyJKr6). Diese können Sie auch über meine Homepage unter
www.iw-beratung.de erreichen.

Das war es soweit für heute und ich freue mich, wenn Sie mir demnächst wieder zuhören.

Bis bald
Ihr
Ingo Wupperfeld
Feb 14, 202405:13
Nur so wird die Existenzgründung zum Erfolg

Nur so wird die Existenzgründung zum Erfolg

Herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist Ingo Wupperfeld und ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer. Und heute wird es darum gehen, wie eine Existenzgründung erfolgreich sein kann.

Also zunächst einmal muss ich sagen, dass der Spruch „Aller Anfang ist schwer“ auch und gerade für den Weg in die Selbständigkeit zutrifft. Das hat etwas damit zu tun, dass man den Markt noch nicht so kennt, noch nicht so bekannt ist und gegebenenfalls am Anfang auch noch wenig Produkte bzw. Dienstleistungen im Portfolio hat.

Hinzu kommt aber auch, dass man mit der Unternehmensführung noch nicht sonderlich vertraut ist und dies noch erlernen müssen. Zur Unternehmensführung zählt das Marketing, die kaufmännischen Grundlagen und auch Personalführung bzw. Personalrecht, sollte man denn Mitarbeiter einstellen wollen.

Und bedauerlicherweise wird eben dieses Wissen zur Unternehmensführung scheinbar völlig unterschätzt, denn nicht umsonst scheitern etwa 80 % aller Existenzgründer in den ersten drei Jahren. Und die Gründe dafür finden sich nahezu ausschließlich in der mangelnden Unternehmensführung.

Viele Existenzgründer glauben, dass es völlig ausreicht, wenn man sich auf seine Geschäftsidee konzentriert und alles andere „so nebenbei“ macht. Doch das ist eben ein Trugschluss und ich habe ja gerade schon die hohe Quote für das Scheitern genannt.

Wenn die gegründete Existenz also lange Bestand haben soll, dann muss man das Marketing beherrschen und ein Zielgruppenverständnis aufbauen, und das gleiche gilt auch für die kaufmännischen Grundlagen.

Es macht durchaus Sinn, seine Buchführung zu beherrschen und dies zumindest in der ersten Phase auch selbst zu machen.

Warum sage ich das? Weil es wichtig ist, ein Gefühl für die Zahlen zu bekommen, die man hier produziert. Denn schließlich ist das nicht nur ein lästiges Muss für das Finanzamt, sondern es ist auch für das eigene Unternehmen sehr wichtig, da es Grundlage für Investitionsplanungen und ähnliches ist.

Außerdem macht es auch gerade am Anfang Sinn, das selbst zu machen, denn dadurch kann man schließlich auch die Kosten für den Steuerberater oder den Buchführungsservice klein halten.

Und dann ist es auch wichtig, das Kalkulieren zu lernen. Die meisten Existenzgründer kalkulieren ihre Preise gar nicht, sondern orientieren sich daran, was denn die Konkurrenz für einen Preis nimmt. Aber das ist keine Kalkulation, denn einerseits weiß man doch gar nicht, ob die Konkurrenten ihre Preise kalkuliert oder vielleicht auch gewürfelt haben, um das einmal überspitzt zu formulieren.

Und andererseits muss man bei der Preisfindung vor allen Dingen die eigenen Kosten berücksichtigen, um langfristig bestehen zu können.

Außerdem: Wie will man denn eigentlich wissen, bis zu welchem Preis man Zugeständnisse bei Preisverhandlungen machen kann, um dennoch seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können? Auch das setzt eine solide Preiskalkulation voraus.

Und wenn das für Sie ein Thema ist, dann mache ich Ihnen einen Vorschlag. Kommen Sie doch einfach in meine Informationsveranstaltung, die in der Regel jeden ersten Dienstag im Monat um 17:30 Uhr stattfindet. Ich werde Ihnen darin ein Konzept vorstellen, wie ich Existenzgründer sechs Monate lang kaufmännisch begleite, damit eben diese wichtigen Grundlagen zur Routine werden.

Außerdem werde ich etwas zum Thema BAFA-Förderung sagen, denn Sie können hier eine staatliche Förderung mit bis zu 80 % erhalten.

Und ich werde natürlich auch Ihre Fragen beantworten.

Melden Sie sich doch ganz einfach zu meiner Informationsveranstaltung an unter: www.perspektive-existenzgruender.de.

Ich freue mich, Sie dort kennenzulernen und sage

Tschüss, bis zum nächsten Mal

Ihr

Ingo Wupperfeld

Sep 21, 202304:57
Wie können sich Existenzgründer eine solide Kalkulation aufbauen?

Wie können sich Existenzgründer eine solide Kalkulation aufbauen?

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.

Mein Name ist Ingo Wupperfeld. Ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer. Und heute wird es darum gehen, wie Existenzgründer sich eine solide Kalkulation aufbauen können.

Ja, aus meinen Gesprächen mit Existenzgründern weiß ich, dass das Thema Kalkulation das Thema ist, das den Gründern am meisten auf den Nägeln brennt. Zumindest, was den kaufmännischen Bereich angeht.

Und das liegt auch ganz einfach daran, dass man die Buchführung ja gut weggeben kann, also an einen Steuerberater oder Buchführungs­service, was ja auch gemacht wird, aber bei der Kalkulation ist das eben anders. Hier hat man dann eben nicht so viel externe Unterstützung, was wahrscheinlich auch daran liegt, dass die Buchführung halt dauerhaft anfällt und man deshalb auch dauerhaft daran verdienen kann, die Kalkulation aber mehr oder weniger einmalig ist.

Gut. Aber was können Gründer denn jetzt nun machen, wenn Sie die Kalkulation erlernen wollen?

Genau diese Frage habe ich mir eben auch gestellt und bin dann zu dem Entschluss gekommen, einen Workshop ins Leben zu rufen, bei dem eben dies genau das Thema ist.

Und dieser Workshop ist für jene Gründer gedacht, die keine kaufmännischen Kenntnisse haben, diese sich aber aneignen wollen.

Und hier gilt vor allen Dingen, dass man die Gründer begleitet und ihnen gewisse Berührungsängste nimmt.

Von daher werde ich in dem Workshop Schritt für Schritt vorgehen. Man kann die Kalkulation nicht in fünf Minuten erklären. Deshalb werde ich den Gründern hier zunächst wichtige Grundlagen mit an die Hand geben, die erforderlich sind, um eine Kalkulation überhaupt erst aufbauen zu können.

Ich will also mal ein Beispiel nennen: Wir werden uns hier unter anderem mit Abschreibungen auseinandersetzen. Und dazu muss man erst einmal wissen, was das überhaupt ist, wie man das berechnen kann und natürlich, was denn abgeschrieben wird und was nicht.

Und so gibt es eben noch weitere Dinge, die zum Aufbau einer soliden Kalkulation erforderlich sind und erst noch geschult werden müssen. Hier muss man halt in einigen Punkten in die Tiefe gehen, um das zu verstehen. Aber auch das ist kein Hexenwerk. Und außerdem bin ich als Ansprechpartner ja immer greifbar und man kann mich auch immer fragen.

Wenn eben diese Grundlagen vermittelt worden sind, dann werden wir systematisch die Kalkulation aufbauen. Der Workshop findet in der Gruppe statt, weil ich mir gedacht habe, dass man ggf. auch durch andere Teilnehmer lernen kann. Der Workshop findet an sechs Terminen im 14-Tage-Rhythmus statt. Also sind die Sitzungen quasi über 3 Monate verteilt. Ich gebe meinen Teilnehmern aber einen Zugang über 6 Monate, damit sie auch nach den Sitzungen noch die Lernmaterialien nutzen können.

Ja, wenn das jetzt bei Ihnen auf Interesse gestoßen ist, dann gehen Sie doch einmal auf meinen Online-Shop. Dieser ist unter shop.iw-beratung.de zu erreichen und dort gibt es eine Kategorie namens „Existenzgründer“. Wenn Sie diese Kategorie anklicken, dann finden Sie auch den Kalkulations-Workshop mit Terminen, Uhrzeiten und allen Informationen, die dazu gehören.

Ja, das war es dann schon wieder für heute. Bis zum nächsten Mal.

Ciao.

Ihr Ingo Wupperfeld

Jul 19, 202304:23
So bestehen Sie garantiert Ihre Prüfung

So bestehen Sie garantiert Ihre Prüfung

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.

Mein Name ist Ingo Wupperfeld. Ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer. Und heute wollen wir uns einmal mit dem Thema Prüfungsvorbereitung beschäftigen.

Also ich bin ja BWL-Trainer seit 2008 und habe mich auf Disziplinen des Rechnungswesens spezialisiert. Und zu meinen Unterrichtsfächern gehören eben Buchführung, die Kosten- und Leistungsrechnung und auch Investition und Finanzierung.

Und diese Fächer tauchen eben in zahlreichen Aus- und Weiterbildungskursen auf wie zum Beispiel in Meisterkursen, oder bei den Betriebswirten, bei den Wirtschaftsfachwirten oder auch bei den Technischen Betriebswirten und auch noch bei anderen.

Die Zusammensetzung ist dabei sehr unterschiedlich, dennoch aber kommen diese Themen sehr häufig vor.

Und oftmals tun sich die Teilnehmer sehr schwer damit. Aber irgendwie müssen sie da durch, denn schließlich wollen sie ja eine Prüfung bestehen.

Aber wie kann eine Prüfungsvorbereitung aussehen, die den Teilnehmern wirklich hilft und wodurch man auch tatsächlich die Prüfung besteht? Diese Frage habe ich mir gestellt und habe eine entsprechende Lösung entwickelt.

In meiner langjährigen Erfahrung als BWL-Trainer habe ich festgestellt, dass diejenigen, die sich mit dem Stoff so schwer tun, die Logik bzw. die Zusammenhänge nicht richtig verstanden haben. Und deswegen ist es meines Erachtens auch sehr wichtig, dass man den gesamten Stoff noch einmal aufarbeiten kann. Ich habe meine Prüfungsvorbereitung vor allem mit E-Learning aufgebaut und dadurch kann jeder so lernen, wie es seinem individuellen Bedürfnis entspricht. Das bedeutet, Lerntempo und auch Lernintensität können von jedem selbst bestimmt werden.

Außerdem sind gerade die Fächer des Rechnungswesens sehr übungslastig, das heißt, dass man den erlernten Stoff durch Übungen erst richtig versteht. Und deswegen habe ich in meiner Prüfungsvorbereitung auch noch jede Menge Übungsaufgaben drin, die dann auch mit Lösungen angeboten werden, damit man eine Erfolgskontrolle hat und hier auch noch einmal nachvollziehen kann, wie man zum Ergebnis gekommen ist. Auch das wird dabei helfen, den Stoff richtig zu verstehen.

Aber auch das ist noch nicht alles, denn in meiner Prüfungsvor­bereitung kann man sich auch testen, ob man prüfungsreif ist. Was heißt das? Also ich würde jemanden als prüfungsreif ansehen, der eben in der Lage ist, eine Prüfung zu bestehen. Und genau das kann man bei mir testen. Dazu beantwortet man Prüfungsfragen in einem entsprechenden Zeitfenster. Und sowohl die Prüfungsfragen als auch die Zeitvorgabe entsprechen dem Niveau von „echten“ Prüfungen. Am Ende kann man dann sehen, ob bzw. wie man bestanden hat und kann so seine Prüfungsreife trainieren.

Und wenn dann immer noch offene Fragen sind, gibt es den direkten Draht zum Fachdozenten, sprich: zu mir. Denn ich werde in regelmäßigen Abständen eine digitale Lernbegleitung anbieten, wo ich ihre offenen Fragen beantworten werde.

Im Übrigen sind alle unsere Prüfungsvorbereitungslehrgänge zertifiziert und das heißt, dass sie von der Umsatzsteuer befreit sind, was Ihnen zugutekommt, und außerdem kann dies dadurch auch staatlich gefördert werden und Sie können einen Zuschuss bekommen.

Wie das geht? Das verrate ich Ihnen in meiner Informationsver­anstaltung, die jeden dritten Dienstag im Monat stattfindet. Melden Sie sich doch einfach an unter: www.prüfungsvorbereitung.info. Melden Sie sich an. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos.

Und wenn Sie sich darüber informieren möchten, welche Prüfungsvorbereitungslehrgänge angeboten werden, dann schauen Sie doch in meinen Online-Shop unter: shop.iw-beratung.de. Da ich immer wieder neue Prüfungsvorbereitungslehrgänge aufbaue, macht es keinen Sinn, dies an dieser Stelle zu sagen. Schauen Sie in meinen Shop und Sie sind auf dem aktuellsten Stand.

So, das war es dann wieder für heute.

Ihr Ingo Wupperfeld

May 31, 202305:35
Warum Existenzgründer ihren Stundensatz nicht mit dem früheren Gehalt vergleichen können

Warum Existenzgründer ihren Stundensatz nicht mit dem früheren Gehalt vergleichen können

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.

Mein Name ist Ingo Wupperfeld. Ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und heute wird es darum gehen, inwiefern Existenz­gründer ihren Stundensatz mit dem Stundenlohn bzw. dem Gehalt vergleichen können.

Ja, es ist mir jetzt schon ein paarmal aufgefallen, dass Existenzgründer ihren Tages- oder Stundensatz sehr niedrig ansetzen, weil sie sich wahrscheinlich nicht so recht trauen, einen höheren Satz zu nehmen. Aber woran liegt das?

Also ich vermute, dass man sich am Stundenlohn oder eben dem Gehalt orientiert, dass sie früher bezogen haben und dies dann zum Maßstab nehmen.

Also nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, man hat früher ein Gehalt von 4.000 € brutto verdient und man verteilt das jetzt auf 20 Arbeitstage, dann bedeutet das, dass man 200 € am Tag verdient hat.

Und daran orientiert man sich jetzt, schlägt vielleicht auch noch etwas drauf, weil man ja den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherung auch noch zahlen muss. Aber reicht das?

Also ich würde sagen, dass das Gehalt oder auch der Lohn überhaupt kein Maßstab sein kann, weil man schlicht und einfach zahlreiche Faktoren außer Acht lässt, die es zu berücksichtigen gilt.

Dann aber zahlt der Arbeitgeber noch Berufsgenossenschaftsbeiträge, das ist die gesetzliche Unfallversicherung, die man als Arbeitgeber alleine zu tragen hat und wo sich der Arbeitnehmer nicht beteiligt.

Und dann kommen auch noch weitere Personalkosten dazu, die der Arbeitgeber tragen muss, ohne dass sich das in irgendeiner Form im Gehalt widerspiegelt: Man denke an die Kosten des Arbeitsplatzes zum Beispiel, also Werkzeug oder einen Schreibtisch, einen Computer, eventuell auch Berufskleidung wie Schutzanzüge oder ähnliches, Fortbildungskosten, Reisekosten um hier einiges zu nennen.

Und außerdem gibt es ja auch noch andere Betriebskosten, die mit den Personalkosten nichts zu tun haben und die ja auch gedeckt werden müssen, also Versicherungen, Miete oder auch Abschreibungen.

Und wenn jetzt auch noch hinzu kommt, dass man auch noch abfedern muss, dass man ein schwankendes Einkommen hat, dann kann man dies erst recht nicht vergleichen.

Wir erinnern uns noch einmal kurz: die 200 € waren der Verdienst des Angestellten pro Tag, wobei man hier aber berücksichtigen muss, dass diesem Angestellte allerdings diese 200 € jeden Tag gesichert sind, und das sogar in Zeiten, wenn er fehlt, also an Krankheitstagen oder auch im Urlaub.

Und eben das ist beim Existenzgründer anders. Der wird eben kein Geld verdienen, wenn er krank wird oder in Urlaub fahren möchte und muss dies entsprechend abfedern.

Und dann muss man eben auch noch berücksichtigen, dass die Auftragslage unterschiedlich sein kann und ggf. kann es auch sein, dass man saisonabhängig ist, und das ist nicht selten. Man denke beispielsweise an die Gastronomie, oder an die Reise- und Tourismusbranche, ggf. hat man auch im Einzelhandel oder auch im Handwerk Saisoneinflüsse. Und das muss mit Tages- oder Stundensätzen alles abgefedert werden.

Ja, aber was macht man denn jetzt als Existenzgründer, wenn man sich eben nicht am früheren Gehalt oder Lohn orientieren und so seine Stundensätze kalkulieren kann und man jetzt nicht weiter weiß?

Also wenn das für Sie ein Thema ist, dann schauen Sie sich doch einmal meine Fallstudie an. Diese ist unter www.starthilfe-begleitung.info zu erreichen. Darin zeige ich Ihnen, wie Sie als Existenzgründer das Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dies auch noch mit bis zu 80 % vom Staat gefördert bekommen. Und wenn das für Sie interessant ist, dann tragen Sie sich doch zu einem kostenlosen Strategiegespräch mit mir ein, wo wir Ihre persönliche Situation einmal analysieren und wo ich Ihnen Wege aufzeigen werde, wie Sie Ihr neu gegründetes Unternehmen auf solide Füße stellen können.

Also: Schauen Sie sich die Fallstudie an und tragen Sie sich zum Strategiegespräch mit mir ein. Ich freue mich, Sie kennenzulernen.

May 09, 202307:10
So einfach kann die Reisekostenabrechnung für Existenzgründer sein

So einfach kann die Reisekostenabrechnung für Existenzgründer sein

Hallo und herzlich willkommen zu meiner neuen Podcast-Folge.

Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und helfe anderen Menschen dabei, beruflich weiterzukommen durch gezielte kaufmännische Unterstützung durch Beratungs- und Bildungsleistungen.

Heute wird es um das Thema Reisekosten gehen.

Ja, also Reisen sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäfts. Man muss Kunden besuchen, die Dienstleistungen beim Kunden verrichten, Fachmessen und Fortbildungen besuchen und alles ist mit Reisen verbunden.

Aber was gehört alles zu den Reisekosten und wie kann man das erfassen?

Eigentlich ganz einfach: Zu den Reisekosten zählen alle Kosten, die mit der Reise in Zusammenhang stehen. Und das wären vor allem

· Fahrtkosten, egal ob mit Bus, Bahn, Flugzeug oder Auto

· Übernachtungskosten;

· Außerdem zählen zu den Reisekosten auch Parkgebühren, Taxikosten oder auch Eintrittsgelder für die Fachmesse oder ähnliches dazu.

· Und dann hat man auch den Verpflegungsmehraufwand. Das sind eben jene Kosten, die einem zusätzlich entstehen, weil man beispielsweise nicht zu Hause das Abendbrot genießen kann, sondern stattdessen in einem Restaurant zu Abend isst.

Und gerade Existenzgründer, die bislang nichts mit solchen kaufmännischen Angelegenheiten zu tun hatten, müssen dann lernen, wie man das abrechnet.

Also bei der Bahnfahrt oder auch beim Flug gibt es eine Fahrkarte bzw. ein Flugticket und das ist der Beleg für die Reise. Sollte hier noch der Preis draufstehen, kann man dies auch als Beleg für die Buchhaltung nutzen. Ansonsten halt die Rechnung.

Für die Übernachtungen stellt das Hotel eine Rechnung aus, die hier als Beleg gilt und für das Taxi lässt man sich eine Quittung ausstellen. Ähnlich verfährt man bei den Parkgebühren oder auch beim Messeticket.

Aber was macht man, wenn man mit dem Auto gefahren ist und wie belegt man den Verpflegungsmehraufwand?

Bei Geschäftsreisen mit dem Auto muss man erst einmal unterscheiden: Handelt es sich um ein Firmenfahrzeug oder um ein privates Fahrzeug?

Also bei einem Firmenfahrzeug übernimmt das Unternehmen ohnehin schon die gesamten Unterhaltskosten wie Sprit, Kfz- Steuer und Kfz-Versicherung und auch Wartung und Instandhaltung. Von daher sind die Reisekosten schon abgegolten.

Wenn man aber eine Geschäftsreise mit dem privaten PKW unternimmt, kann man die gefahrenen Kilometer pauschal mit 30 Cent geltend machen.

Dazu habe ich ein Reisekostenformular entwickelt, womit Existenzgründer problemlos ihre Reisekosten abrechnen können. Man trägt einfach die Reisezeiten und die Kilometer ein und die Reisekosten werden automatisch errechnet.

Das gilt nicht nur für die Fahrtkosten, sondern auch gleichzeitig für den Verpflegungsmehraufwand.

Und außerdem kann man dann noch den Anlass der Reise ins Formular eintragen und man hat zugleich auch noch ein Fahrtenbuch, womit man einen Belege für die Reisen hat, die man bei einer Betriebsprüfung vorlegen kann.

Das Reisekostenformular ist ein Excel-Formular und ich stelle es Ihnen kostenlos zur Verfügung. In der Beschreibung habe ich Ihnen einen Link mit angegeben, wo Sie sich dies herunterladen können (https://info.iw-beratung.de/reisekosten).

So. Das wars dann auch schon wieder für heute.

Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen und ich freue mich bis zum nächsten Mal.

Tschüss

Ihr

Ingo Wupperfeld

Mar 28, 202304:24
So beherrschen Existenzgünder das 1x1 erfolgreicher Kalkulation

So beherrschen Existenzgünder das 1x1 erfolgreicher Kalkulation

Existenzgründer sind ständig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, die es zu bewältigen gilt. Eine der wichtigsten ist die Kalkulation. Eine erfolgreiche Kalkulation hilft Unternehmern nicht nur dabei, einen klaren Überblick über ihre Finanzen zu behalten, sondern auch dabei, ihre Gewinne und Verluste abzuschätzen.

Existenzgründer müssen in der Lage sein, alle relevanten Informationen über ihr Unternehmen richtig zu berechnen. So kann man sicherstellen, dass das Unternehmen rentabel bleibt und wachsen kann. Dazu gehört eben auch die Berechnung von Kosten sowie andere finanziellen Aspekte des Unternehmens.Existenzgründer müssen in der Lage sein, alle relevanten Informationen über ihr Unternehmen richtig zu berechnen. So kann man sicherstellen, dass das Unternehmen rentabel bleibt und wachsen kann. Dazu gehört eben auch die Berechnung von Kosten sowie andere finanziellen Aspekte des Unternehmens.

Eine erfolgreiche Kalkulation erfordert ein fundiertes Verständnis der Grundlagen des Rechnungswesens. Existenzgründer sollten daher ein grundlegendes Verständnis für Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie andere Finanzkennzahlen haben. Sie müssen auch wissen, wie man Daten interpretiert und Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zieht.

Wenn Existenzgründer ein vertieftes Verständnis für die Grundlagen der Kalkulation haben, können sie vorhersagen, welche Auswirkung bestimmte Entscheidungen haben werden. Darüber hinaus können sie Mittelmäßigkeit vermeiden und ihr Geschäftsmodell anpassen, um mehr Gewinn zu erzielen.

Die Fähigkeit zur effektiven Kalkulation ist daher eines der wichtigsten Tools für jeden Existenzgründer. Mit den richtigen Werkzeugen und Kenntnissen im Bereich Rechnungswesens können Gründer ihr Unternehmen erfolgreich machen - egal ob es sich um Einzelpersonengeschäfte oder große Unternehmensprojekte handelt.

Und man darf hier nicht den Fehler machen und bei der Kalkulation das frühere Einkommen aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis heranzuziehen, denn hier muss grundlegend anders gerechnet werden. Hier muss beispielsweise einkalkuliert werden, dass der Selbständige seine Sozialversicherung selbst zu tragen hat, eben auch den Arbeitgeberanteil.

Außerdem hat man als Unternehmer auch die Kosten des Arbeitsplatzes selbst zu tragen, was im Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeber übernommen hatte. Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt.

Und dann kommt auch noch dazu, dass der Unternehmer auch nicht jede Stunde bzw. jeden Tag dem Kunden in Rechnung stellen kann und somit auch das Einkommen schwankt, was beim Angestellten eben nicht der Fall ist.

Und so kommt es eben zustande, dass die Stunden- oder Tagessätze des Selbständigen enorm höher erscheinen als das Gehalt eines Angestellten.

Das war jetzt ein kleiner Einblick darin, wie wichtig es ist, wenn man das Thema Kalkulation beherrscht.

Viele Existenzgründer machen eben den Fehler, dass sie ihre Stunden- oder Tagessätze zu niedrig ansetzen, weil sie eben nicht wissen, was man alles einrechnen muss bzw. weil sie bestimmte Aspekte nicht berücksichtigen.

Wenn man sich dann aber nicht so damit auskennt, macht es aber Sinn, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn mit Hilfe des Beraters kann eine solide Kalkulation aufgebaut werden und der Berater kann auch bei der Buchführung unterstützten oder auch beim Aufbau von Angeboten.

Und wenn Sie Hilfe im Kaufmännischen benötigen, dann können Sie diese von mir bekommen. So können Sie Ihr Unternehmen auf solide Füße stellen und Vater Staat fördert dies auch, und zwar mit bis zu 80 %.

Sie können sich gerne meine Fallstudie anschauen, wo ich dies noch einmal zusammengefasst habe. Meine Fallstudie ist unter www.starthilfe-begleitung.info zu erreichen. Hier können Sie sich auch zu einem kostenlosen Strategiegespräch mit mir eintragen, wo wir dann Ihre Situation analysieren

Feb 24, 202307:22
BAFA-Förderung: Das ändert sich für Existenzgründer ab 2023

BAFA-Förderung: Das ändert sich für Existenzgründer ab 2023

BAFA-Förderung für Existenzgründer

Für eine Unternehmensgründung reichen die bisherigen Erfahrungen und  das Fachwissen zum Tätigkeitsfeld oftmals nicht aus, denn schließlich  haben Existenzgründer unmittelbar nach der Gründung auch Aufgaben der  Unternehmensführung wahrzunehmen.

Um sich Know-How zur Unternehmensführung anzueignen, können  Existenzgründer Zuschüsse für Unternehmensberatungsleistungen erhalten.  Hier werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen,  personellen und organisatorischen Fragen gefördert. Wichtig dabei: Die  Beratungsleistung muss von einem BAFA-Berater vorgenommen werden.

Geänderte Förderrichtlinien ab 2023

Bis Ende 2022 konnten Existenzgründer von dem BAFA-Förderprogramm des  Zuschusses für Beratungsleistungen profitieren. Allerdings galt man nur  als Existenzgründer, sofern die Unternehmensgründung nicht länger als  zwei Jahre zurück lag.

Nach den neuen Förderrichtlinien ab 2023 können allgemein kleine und  mittlere Unternehmen mit Unternehmensberatungen gefördert werden. Für  Existenzgründer bedeutet dies, dass ihr Gründungsdatum auch länger als  zwei Jahre zurück liegen kann, um eine Förderung zu erhalten.

Auch die Antragstellung auf eine Zuschuss-Gewährung hat sich  vereinfacht. Musste man bis 2022 erst eine sogenannte Leitstelle  aufsuchen und dort ein Gespräch führen, bevor man die Zuschuss-Gewährung  beantragt hatte, so kann seit 2023 die Antragstellung direkt online  erfolgen.

Kaufmännisches Know-How mit BAFA-Förderung aufbauen

Auch kaufmännisches Know-How kann mit Hilfe der BAFA-Förderung  aufgebaut werden. BAFA-Unternehmensberater Ingo Wupperfeld begleitet  Existenzgründer sechs Monate lang mit diesen Schwerpunkten. Ziel dabei  ist es, dass die kaufmännischen Grundlagen für die Gründer zur Routine  werden und diese sich somit eine langfristige Sicherung ihrer neuen  Existenz aufbauen können.

Die Schritte sind in einer Fallstudie zusammengefasst, die unter www.starthilfe-begleitung.info zu erreichen ist. Hier kann man sich auch zu einem kostenfreien Beratungsgespräch anmelden.

Jan 23, 202305:55
BAFA-Beratung: So können Existenzgründer davon profitieren

BAFA-Beratung: So können Existenzgründer davon profitieren

Der Weg in die Existenzgründung

Wer sich ein eigenes Unternehmen aufbauen möchte, kennt sein  Tätigkeitsfeld, auf dem das neue Unternehmen fußen soll. Oftmals ergibt  sich dies aus früheren Beschäftigungsverhältnissen oder dem Studium  heraus, aber nur das Tätigkeitsfeld reicht für eine Existenzgründung  nicht aus.

Kammern bieten erste Orientierung

Um ein Unternehmen ins Leben zu rufen, müssen vor allem noch  zahlreiche Dinge geklärt werden, die mit dem Tätigkeitsfeld gar nicht in  unmittelbarem Zusammenhang stehen. Nach welcher Rechtsform soll das  neue Unternehmen organisiert sein? Und wie kommt man an das dringend  benötigte Startkapital?

Um diese und ähnliche Fragen zu klären, bieten vor allem die Kammern  (IHK, Handwerkskammern) zahlreiche Veranstaltungen an, die den  Existenzgründern eine erste Orientierung geben. Veranstaltungen dieser  Art beziehen sich besonders auf den Zeitpunkt vor der Unternehmensgründung.

Aber auch für die Zeit nach der Unternehmensgründung kommen zahlreiche Fragen auf, bei der die Jungunternehmer Unterstützung benötigen.

Das kommt nach der Gründung

Ist das Unternehmen dann erst einmal gegründet, wird sich auch hier  sehr schnell zeigen, dass es bei einer Existenzgründung nicht ausreicht,  sich nur auf sein Tätigkeitsfeld zu konzentrieren. Denn jetzt muss das  Unternehmen ans Laufen gebracht werden. Jetzt werden die ersten Angebote  geschrieben, die Produkte oder Dienstleistungen müssen kalkuliert  werden, das Marketing muss aufgebaut werden und der Existenzgründer muss  sich fortan auch mit der Buchhaltung beschäftigen, sofern er keinen  Ärger mit dem Finanzamt haben möchte.

Und dabei können Existenzgründer durchaus unterstützt werden.

BAFA-Beratung für Existenzgründer

Mit dem Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” können  Existenzgründer eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen und einen  staatlichen Zuschuss von bis zu 80 % erhalten, um kaufmännisches Wissen  o.ä. anzueignen. Voraussetzungen sind allerdings, dass die Gründung  nicht länger als zwei Jahre zurück liegt und die Unternehmensberatung  von einem BAFA-Berater durchgeführt wird, also einem  Unternehmensberater, der beim Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.

BAFA-Unternehmensberater Ingo Wupperfeld hat ein einer Fallstudie  zusammen gefasst, wie Existenzgründer sich mit Hilfe der BAFA-Förderung  sechs Monate lang kaufmännisch begleiten lassen können. Dabei wird  wichtiges Know-how für eine langfristige Sicherung der neu gegründeten  Existenz vermittelt, unter anderem wie man ins Geschäft kommt oder wie  man seine Finanzen in den Griff bekommt.

Die Fallstudie ist unter www.starthilfe-begleitung.info zu erreichen, wobei man sich hier auch zu einem kostenfreien Strategiegespräch anmelden kann.

Nov 22, 202207:02
Sicherheit bei Preisverhandlungen für Existenzgründer und Freiberufler

Sicherheit bei Preisverhandlungen für Existenzgründer und Freiberufler

Zahl der Existenzgründer und Freiberufler verdreifacht

Die Zahl der Selbständigen in freien Berufen hat sich zwischen 1992  und 2020 nahezu verdreifacht und mittlerweile eine Stärke von etwa 1,5  Mio. erreicht.

Diese Entwicklung passt durchaus ins digitale Zeitalter, denn dadurch  werden Existenzgründungen oftmals überhaupt erst möglich. Da die  Digitalisierung in den nächsten Jahren auch noch zunehmen wird, ist auch  mit einer weiteren Zunahme an Freiberuflern zu rechnen.

Oftmals wird gar nicht kalkuliert

Während “alteingesessene” Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte oder  Rechtsanwälte ihr Honorar nach einer Gebührenordnung o.ä. bestimmen  können, unterliegen jedoch Freiberufler aus der Kulturszene oder freie  Trainer und Coaches dem freien Markt und müssen ihr Honorar mit dem  Kunden aushandeln.

Oftmals aber kalkulieren Freiberufler gar nicht ihr Honorar, sondern  bestimmen lediglich, ob sie den nach den Vorgaben der Auftraggeber  dotierten Auftrag ausführen wollen oder nicht. Aber reicht es aus,  einfach nur die Konditionen anzunehmen, die der Auftraggeber anbietet?

Wer kalkuliert, kennt seine Schmerzgrenze

Wer sich als Freiberufler betätigen will, muss seine Kosten kennen  und dies in seiner Kalkulation berücksichtigen. Ein bloßes “Abnicken”  dessen, was Auftraggeber dem Dienstleister geben möchten, reicht nicht  aus. Schließlich ist es nicht das Interesse der Auftraggeber, dass der  Freiberufler seine Kosten deckt, sondern dass sie möglichst günstig eine  Dienstleistung einkaufen.

Zudem ist es auch keine gute Idee, wenn man sich bei seiner  Preisgestaltung an der Konkurrenz orientiert, denn einerseits kennt man  die Kosten der Konkurrenten nicht, und andererseits weiß man auch nicht,  ob diese denn auch tatsächlich ihre Preise kalkuliert haben.

Von daher macht es durchaus Sinn, die Tages- bzw. Stundensätze zu  kalkulieren, denn nur so kennt man auch seine Schmerzgrenze und weiß  dann auch bei Preisverhandlungen entsprechend aufzutreten. Damit  bekommen Existenzgründer und Freiberufler auch dort die nötige  Sicherheit.

So bekommt man die richtige Unterstützung

Existenzgründer und Freiberufler, die in ihren Preisverhandlungen  sicherer werden möchten, können die richtige Unterstützung bekommen. In  einer 6-monatigen Begleitung werden sie die entsprechenden Grundlagen  lernen und haben während dieser Zeit stets einen Fachberater an ihrer  Seite.

Unternehmensberater Ingo Wupperfeld hat in seiner neuen Fallstudie  zusammengefasst, wie Existenzgründer und Freiberufler sich in der ersten  Phase ihrer neuen Existenz kaufmännisch begleiten lassen können.  Außerdem wird hier ein kostenfreies Strategiegespräch angeboten, worin  nicht nur aufgezeigt wird, wie Existenzgründer und Freiberufler sich  ihre Zukunft langfristig sichern können, sondern auch, wie man hierfür  eine staatliche Unterstützung mit bis zu 80 % bekommt.

Die Fallstudie ist unter www.starthilfe-begleitung.info zu erreichen.

Oct 13, 202206:07
So erhalten Existenzgründer finanzielle Klarheit
Sep 21, 202205:25
Starthilfe-Begleitung für Existenzgründer: Was ist das?
Sep 06, 202208:16
Herzlich willkommen auf dem Podcast "Kompetenz im Rechnungswesen"

Herzlich willkommen auf dem Podcast "Kompetenz im Rechnungswesen"

Kurzvorstellung des Podcasts "Kompetenz im Rechnungswesen" sowie von Ingo Wupperfeld

Sep 05, 202201:33