TECH.MEDIEN.RECHT.
By Dr. Max Greger
Mein Ziel: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht anschaulich mit echten Fällen zu erklären. Gleichzeitig werde ich auch immer wieder spannende Gäste einladen.
Ich freu' mich auf eine gemeinsame Zeit!
Dein Max
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TECH.MEDIEN.RECHT.Jan 24, 2022
#104: Pizzabacken und Markenrecht - Keinen Fehler machen!
Was hat das Pizzabacken mit Markenrecht zu tun? Eine Menge!
Beide Tätigkeiten erfordern aufeinander abgestimmte Handlungen.
Fehlt eine Handlung oder passiert an einer Stelle ein Fehler, bricht das Konstrukt zusammen wie ein Kartenhaus.
Bei Marken kann das z. B. ein absolutes Schutzhindernis sein (fehlende Unterscheidungskraft) nach § 8 MarkenG. Oder eine nicht erfolgte Markenrecherche nach ähnlichen älteren Rechten (mit der Folge einer Verwechslungsgefahr).
Fehler beim Pizzabacken führen dazu, dass der Teigling nicht optimal ist. Können wir verkraften.
Fehler bei Markenanmeldungen sind später oft irreversibel und können dich in finanzielle Schwierigkeiten bringen (bis zur Insolvenz führen). Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #pizza #markenanmeldung #markenrecht #markenanwalt #startup #unternehmertum
#103: FernUSG - LG: München I hilft Online-Coaches
Das Landgericht München I hat am 12. Februar 2024 (Az. 29 O 12157/23) ein Urteil erlassen, das die online-Coaching Szene erfreuen dürfte. Danach muss eine Lernerfolgskontrolle (§ 1 FernUSG) explizit vertraglich vereinbart sein.
Außerdem:
- Live-Video-Calls, die später in die Mediathek als aufgezeichnete Videos aufgenommen werden, gelten nicht als „asynchron“. Sie zählen nicht zu den Lernzeiten, die als räumlich getrennt gelten (§ 1 FernUSG)
- Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gilt nicht im B2B Bereich, also bei Verträgen mit Unternehmern
- Coaching im Sinne von Business-Consulting ist nicht mit einem Fernlehrgang vergleichbar
📌 Urteil im Volltext hier lesen.
Die Argumente des Gerichts sind klar: Das FernUSG ist so alt, dass der Gesetzgeber an Videoübertragungen nicht gedacht hat.
Das Urteil des LG München I stärkt Coaches und anderen eLearning-Anbietern den Rücken. Es erleichtert die Abwehr von standardisierten Rückzahlungsansprüchen.
Was bedeutet das Urteil?
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OLG München könnte in 2. Instanz anders entscheiden. Zudem hat der BGH all diese Fragen noch nicht geklärt – und am Ende entscheidet allein der BGH über die Auslegung des FernUSG.
📝 Blogbeitrag: Landgericht München: keine ZFU Zulassung für online Coaches nötig | Dein IT-Recht Fachanwalt für Software, E-Commerce und Food. (maxgreger.de) Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #zfu #fernusg #onlinecoaches #onlinebusiness #onlinekurs
#102: Abmahnung wegen Double Opt-In (ist vermeidbar!)
Da willst du als Versender von E-Mail-Newslettern alles richtig machen. Hältst dich penibel dran, Newsletter erst nach Erhalt des Double-Opt-in zu versenden. Und dann kommt trotzdem die Abmahnung wegen fehlender Einwilligung in E-Mail-Werbung! Bitte? Was für Fehler kann ich denn beim Einsatz von Double Opt-in noch machen? Immerhin nutze ich ja bereits Double-Opt-in für mein E-Mail-Marketing? Zuallererst muss die Opt-in-E-Mail so schlicht wie möglich gehalten sein. Ein werbender Slogan führt nach der Auffassung des LG Berlin (Az.: 16 O 349/20) schon dazu, dass von Werbung auszugehen ist. Und Werbung darf die Opt-In E-Mail selbst noch nicht enthalten. Viele in Shopsysteme integrierte Newsletter-Anmeldungen und die entsprechenden Opt-in E-Mails sind nicht ausreichend gestaltet. Es fehlen oft die auch für geschäftliche E-Mails erforderlichen Pflichtangaben (siehe § 6 TMG). Aber generell sind Opt-in E-Mails in Ordnung, oder? Jein. Das OLG München (Az. 29 U 1682/12) hat doch tatsächlich vor über einem Jahrzehnt eine völlig abstruse Entscheidung in die Welt gesetzt, wonach bereits eine Opt-in E-Mail als Werbung gilt, Diese Entscheidung haben aber zum Glück andere Gerichte nicht übernommen. Und auch der BGH (Az. I ZR 164/09) geht davon aus, dass eine Opt-in E-Mail nicht per se unzulässig (also Werbung) ist. 👉 Wie safe bist du mit deinen Opt-in E-Mails? ___ Links ____________________ 📌 OLG München (Az. 29 U 1682/12): https://openjur.de/u/566511.html 📌 BGH (Az. I ZR 164/09): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57082&pos=0&anz=1 📌 LG Berlin (Az.: 16 O 349/20): n.a. LG Stendal (Az.: 22 S 87/20): https://openjur.de/u/2379125.html 📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/abmahngefahr-newsletter-double-opt-in-e-mail/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.
#101: Verwechslungsgefahr bei Marken (DAS musst du wissen!)
#100: Spezi Markenstreit beendet! Wer gewinnt?
Es war einmal eine Brauerei in Augsburg. Die familiengeführte Brauerei Riegele. Gibt’s heute noch. Riegele hatte schon 1956 einen richtig guten Riecher für Markenrechte und ließ sich “Spezi” als Marke eintragen. Im Jahr 1974 klopfte dann die große Paulaner Brauerei aus der Landeshauptstadt München an die Tür der kleinen Augsburger Brauerei. Paulaner wollte auch “Spezi” verkaufen. Man wurde sich einig mit einer “Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung”. Paulaner zahlte einmalig 10.000 Mark an Riegele. Riegele erlaubte Paulaner den Verkauf von „Paulaner Spezi“ (mit anderem Logo als das “original” Spezi). Der Frieden währte fast ein halbes Jahrhundert. Fast. Denn nach 48 Jahren kündigte Riegele die Abmachung und wollte fortan laufende Lizenzgebühren vereinnahmen. Das wäre natürlich äußerst lukrativ. Wirtschaftlich nachvollziehbar, dass Riegele es nicht gut fand, dass Paulaner ihre Marke seit Jahrzehnten quasi "für Umme" nutzt (eben abgesehen von der Einmalzahlung von 10.000 Mark). Paulaner sah das anders. Es folgte ein Markenstreit vor dem LG München I. Das Gericht gab Paulaner Recht und sagt, dass die Vereinbarung von 1974 wirksam ist. Eine Kündigung ist nicht möglich (Urteil v. 11.10.2022; Az. 33 O 10784/21 - zum Download s. unten). Riegele legte anschließend Berufung zum OLG München ein … … und nahm sie vor wenigen Tagen zurück! Das OLG München hatte anscheinend seine vorläufige Rechtsauffassung derart klar geäußert, dass Riegele keine Erfolgsaussichten in der Berufung sah. Fazit: Paulaner darf also weiterhin sein Cola-Limonade-Mischgetränk als "Paulaner Spezi" vertreiben! 🥤🍊 👉 Was ist dein Favorit? Original oder Paulaner "Spezi"? 📌 Urteil Download: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-27570?hl=true 📝 Blog-Beitrag zum Thema: https://www.maxgreger.de/friede-im-spezi-markenstreit-brauerei-riegele-gibt-gegen-paulaner-auf/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #Spezi #Paulaner #Getränkebranche #Urteil #Rechtsstreit
#99: EuG bestätigt LEGO Marke ("Figur")
Vielleicht hast du es noch gar nicht gewusst: Lego hat kein Patent auf seine Steine. Deren sprechend dürfen auch Konkurrenten kompatible Klemmbausteine herstellen und verkaufen. Lego hat allerdings eine außergewöhnliche dreidimensionale Marke in Form des berühmten Lego-Männchens. Lego geht aus dieser Marke mit Abmahnungen sehr rigide gegen Konkurrenten und Händler von Konkurrenzprodukten vor. Lego möchte am liebsten sämtliche Figuren verbieten, die in irgend einer Weise mit Klemmbausteine kompatibel sind. Nun hat einer der größten Konkurrenten von Lego, Bluebrixx, versucht, diese Marke im Wege eines Löschungsantrags zum EUIPO zu Fall zu bringen. Allerdings nicht erfolgreich. Davon hat Bluebrixx beim EuG (Gericht der Europäischen Union) geklagt. Das Gericht hat aber entschieden, dass die 3D-Marke von Lego gültig ist. Argument: Zwar sind einige Merkmale der typischen Figur funktional bedingt und damit einem markenrechtlichen Schutz nicht zuträglich. Dazu zählt zum Beispiel die noch per auf dem Kopf, die Löcher auf der Rückseite der Beine sowie unter den Füßen. Es gibt auch andere sichtbare Merkmale, die nicht funktional bedingt sind: - Kopfform (wie ein "Fass") - Form des Körpers - Form von Armen und Beinen Dieses Urteil bedeutet nun aber auch eines: Konkurrenten wissen nun deutlich genauer, wie sie Figuren herstellen können, die Lego dann nicht mehr angreifen kann. Primär mit anderer Form des Kopfes, des Körpers und der Gliedmaßen. 📝 Mein Blog-Beitrag: https://www.maxgreger.de/eug-urteil-lego-behaelt-seine-figuren-marke-maennchen/ 📌 Ursprungs-Video von Johnny's World mit ausführlichen Hintergrund-Infos: https://www.youtube.com/watch?v=Sw8BSZanCk4 Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #lego #bluebrixx #legomännchen #klemmbausteine #legofigur #markenrecht #markenanwalt #abmahnung
#98: Unterlassungserklärung nach Abmahnung vermeiden
Gerade im E-Commerce-Bereich sind Unternehmer hin und wieder in der Situation, dass sie abgemahnt werden. Nun stellt sich die Frage, ob sie zwingend eine Unterlassungserklärung abgeben müssen oder ob es Alternativen gibt. Gerade im Bereich E-Commerce sind Abmahnungen keine Seltenheit. Das gesamte Angebot wird ja für die Allgemeinheit sichtbar auf der Website/im Onlineshop präsentiert. Das macht es Konkurrenten oder Abmahnverbänden leicht, Fehler zu ermitteln und dann abzumahnen. Hast du einmal eine wettbewerbswidrige Handlung begangen, impliziert dass eine sogenannte Wiederholungsgefahr. Also die Gefahr, dass du auch künftig erneut einen kerngleichen Verstoß begehst. Diese Wiederholungsgefahr und damit den Unterlassungsanspruch kannst du nur durch die Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ausräumen. Ernsthaft ist eine Unterlassungserklärung dann, wenn du für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprichst. Dabei kommt in der Regel der sogenannte „Hamburger Brauch“ ins Spiel. Du versprichst nicht eine konkret benannte Geldsumme für einen erneuten Verstoß, sondern überlässt die Festsetzung eines angemessenen Betrags dem Unterlassungsgläubiger. Gleichzeitig ist die Angemessenheit gerichtlich überprüfbar. Wichtig: Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt für immer, nicht nur für einen bestimmten Zeitraum. Gerade weil es für die Gegenseite ein gefundenes fressen ist, wenn du dann möglicherweise Jahre später erneut gegen die Unterlassungserklärung verstößt, gibt es eine Alternative: nämlich ein Urteil bzw. eine einstweilige Verfügung in Kauf nehmen. Das klingt zwar zunächst gewöhnungsbedürftig und ist auch mit gewissen Kosten verbunden. Andererseits bietet diese Alternative auch Vorteile. Es fällt der finanzielle Anreiz für die Gegenseite weg, regelmäßig nach Verstößen zu suchen. Denn anstatt einer Vertragsstrafe kann die Gegenseite nur ein Ordnungsgeld bei Gericht beantragen. Das Ordnungsgeld fließt dann in voller Höhe in die Staatskasse, nicht in den Geldbeutel des Gegners. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #Abmahnung #Unterlassungserklärung #Vertragsstrafe #uwg #markenrecht
#97: Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung - was nun?
Hast du einmal eine wettbewerbswidrige Handlung oder Markenrechtsverletzung begangen, impliziert dass eine sogenannte Wiederholungsgefahr. Also die Gefahr, dass du auch künftig erneut einen kerngleichen Verstoß begehst.
Diese Wiederholungsgefahr und damit den Unterlassungsanspruch kannst du nur durch die Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ausräumen. Ernsthaft ist eine Unterlassungserklärung dann, wenn du für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprichst.
Dabei kommt in der Regel der sogenannte „Hamburger Brauch“ ins Spiel. Du versprichst nicht eine konkret benannte Geldsumme für einen erneuten Verstoß, sondern überlässt die Festsetzung eines angemessenen Betrags dem Unterlassungsgläubiger. Gleichzeitig ist die Angemessenheit gerichtlich überprüfbar.
Wichtig: Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt für immer, nicht nur für einen bestimmten Zeitraum.
Um die wieder auf gelebte Wiederholungsgefahr zu beseitigen, musst du nach der Rechtsprechung erneut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weil ja schon die ursprünglich versprochene Vertragsstrafe keinen konkreten Betrag genannt hat, sondern nach dem „Hamburger Brauch“ formuliert war, könntest du jetzt natürlich die identische Unterlassungserklärung erneut abgeben (nur mit aktuellem Datum).
Das funktioniert so aber nicht! Die Tendenz in der aktuellen Rechtsprechung lässt den „Hamburger Brauch“ zwar zu. Dies aber nur, wenn du gleichzeitig einen Mindestbetrag als Vertragsstrafe für einen erneuten Verstoß versprichst.
Das kannst du beispielsweise so formulieren:
„1. Der Unterlassungsschuldner wird es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu behaupten, Kaffee wirke der Übersäuerung entgegen …
2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1. genannte Pflicht verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner zur Zahlung einer angemessenen, vom Unterlassungsgläubiger festzusetzenden Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger, wobei die Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Die Vertragsstrafe beträgt dabei für jeden Verstoß mindestens Euro 2.500.“
Kannst du sonst noch etwas tun?
Im Prinzip gibt es 5 STRATEGIEN zur Vermeidung einer Zuwiderhandlung gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung.
👉 Diese erkläre ich alle in diesem Video!
📝 Zum Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/hilfe-ich-habe-gegen-eine-unterlassungserklaerung-verstossen/
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#96: Markenanmeldung: ALLES was du wissen musst!
Du willst eine Marke anmelden? Erst mit den wichtigsten Grundkenntnissen wirst du die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Basics bekommst du hier in rund 8 Minuten. ___Inhalt______________________ 0:00 Intro 0:35 Was ist eine Marke? 1:16 Welches Zeichen kann eine Marke werden? 2:26 Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen 2:56 Schutzgebiet 3:55 Kosten 4:56 Recherche und Verletzungsgefahr 7:45 Outro Marken im rechtlichen Sinne sind Zeichen ur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Der Zeichen versteht die Rechtspraxis beispielsweise Zeichenfolgen, Wortfolgen, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Namen, Farben, Animationen, Klänge etc. Coca-Cola und Apple sind Paradebeispiele für die vielleicht berühmtesten Marken der Welt. Wichtig an dieser Stelle: eine Marke darf niemals beschreibend sein. Sonst liegt ein absolutes Schutzhindernis vor und das jeweilige Markenamt wird deine Anmeldung zurückweisen. Beschreibend wäre zum Beispiel "Best Fitness" für ein Fitnessstudio oder „Apple“ für Obst. Weil eine Marke Waren und Dienstleistungen stützt, musst du bei der Anmeldung immer an die Klassifizierung denken. Es gibt 45 Klassen nach der internationalen Klassifizierung, in die sämtliche denkbaren Leistungen eingeteilt werden. Je mehr Klassen du schützen möchtest, desto teurer wird natürlich auch die Markenanmeldung. Ganz wichtig ist dann auch das Schutzgebiet. Eine deutschen Marke, registriert beim Deutschen Patent und Markenamt, schützt natürlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Grund ist einfach: es gilt das Territorialitätsprinzip. Die Unionsmarke hingegen gilt in allen 27 Mitgliedsstaaten. Wer darüber hinausgehen möchte, benötigt entweder weitere nationale Marken oder sucht gleich den internationalen Schutz über die WIPO (World Intellectual Property Organization). Und jetzt hast du vielleicht schon gehört, dass du vor einer Markenanmeldung eine gewisse Recherche betreiben solltest. Das ist korrekt. Allerdings genügt es nicht, dein gewünschtes Zeichen in identischer Weise in das Formular des jeweiligen Markenregisters einzugeben. Denn Inhaber älterer Rechte können sich gegen deine Markenanmeldung auch dann wehren, wenn Die Gefahr einer Verwechslung besteht (Verwechslungsgefahr). Die Verwechslungsgefahr liegt insbesondere dann vor, wenn Zeichenähnlichkeit und Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen besteht. Dabei wird ein Zeichen in dreierlei Hinsicht verglichen: - Schriftbild - Klang - Bedeutungsgehalt Das bedeutet, dass eine Marke „Apfel“ für Smartphones sehr gefährlich wäre. Denn bei dem Wort Apfel denkt der angesprochene Verkehr automatisch an Apple. Auch "Äpl" wäre klanglich identisch mit dem berühmten Wort Apple. Daraus folgt, dass ich in fast allen Fällen eine Ähnlichkeitsrecherche empfehle. Diese ist der Regel Sache eines professionellen Recherchedienstes. 📝 Blogbeitrag: www.maxgreger.de/markenanmeldung-alles-was-du-vorher-wissen-musst/ Viel Erfolg Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.
_______________________________ #markenrecht #markenanmeldung #markenanwalt #gründer #startup
#95: "Bekannt aus"-Werbung irreführend?
#94: Die wichtigsten Open Source Lizenztypen
Viele Software-Entwickler greifen auf vorbestehende Open Source Komponenten zurück. Doch die Lizenztypen sind verschieden, so auch die Auswirkungen. Achte genau auf die Lizenz, wenn du Open Source Software in deiner proprietären Software nutzen möchtest. Software ist nach § 69 a Urheberrechtsgesetz geschützt. Das erlaubt es dir als Hersteller von Software, alleine darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Dritte deine Software nutzen dürfen (zum Beispiel vervielfältigen, verleihen, öffentlich zugänglich machen). Wenn du nun vorbestehende Komponenten (Pakete) nutzt, die von Dritten hergestellt wurden, handelt es sich in der Regel um Open Source Komponenten. Hierbei unterscheiden wir: – Freizügige Open Source Lizenzen – restriktive Open Source Lizenzen („copy.eft“) Die freizügigen Lizenzen (z. B. die MIT oder BSD Lizenz) erlauben es dir, Open Source Komponenten auch in deiner proprietären Software zu verwenden. Darfst also das fertige Produkt als geschützt verkaufen und musst deinen Quellcode folglich nicht offenlegen. Die restriktiven Open Source Lizenzen (copy Left, z. B. GPL / General Public License) erlauben es dir nur dann, die jeweilige Komponente zu nutzen, wenn du das gesamte (!) fertige Softwareprodukt ebenfalls unter den gleichen Bedingungen veröffentlichst. Du musst also sowohl den Quellcode offenlegen als auch das fertige Programm der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Viel Erfolg
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_______________________________ #itrecht #software #opensource #gpl #mit #bsd #copyleft #copyright
#93: ZFU Zertifizierung nun für ALLE Online-Kurse/Coachings?
Das aktuelle Urteil des LG Hamburg schockt Anbieter von Online-Kursen, Online-Coaching und E-Learning. Video-Coaching-Sitzungen sind entgegen der bisherigen Praxis als räumliche Trennung zu werten. Das LG Hamburg hatte mit Urteil vom 19.07.2023 (Az.: 304 O 277/22) in einem Fall entschieden, bei dem eine Kundin ihren Coaching-Vertrag vorzeitig beenden wollte. Es gab Meinungsverschiedenheiten über die anfallenden Kosten. Die Klägerin bietet Coaching-Schulungen an und verspricht hohe Gewinne im Bereich „Print on Demand“, verfügt jedoch nicht über die erforderliche offizielle Zulassung bei der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht). Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten des Beklagten und erklärte seine vorzeitige Kündigung des Coaching-Vertrags für rechtmäßig. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), das auch für Online-Coaching-Verträge gilt und eine Zulassung des Anbieters nach § 7 Abs. 1 FernUSG erfordert. ⚖️ Urteil hier herunterladen: Urteil LG Hamburg vom 19.07.2023 (Az.: 304 O 277/22)
📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/lg-hamburg-zaehlt-auch-die-video-uebertragung-als-fernunterricht/
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#92: Keine ZFU Zertifizierung im B2B (Neues Urteil!)
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (fern USG) mit der Folge einer möglichen Pflicht zur Zertifizierung bei der ZF U auch im Rhein unternehmerischen Verkehr (B2B)?
Diese Frage hatte das OLG Celle am 1. März 2023 mit ja beantwortet. Mit weitreichenden Folgen: die Szene im Bereich E-Learning, online-Coaching und online-Kursen hatte auf einmal erhebliche Probleme: Rückforderungsansprüche!
Wie das? Ohne der nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz verpflichtenden Zertifizierung bei der ZF U war jeder Vertrag mit einem Fernunterricht-Teilnehmer nichtig. Das Geld konnte dieser dann einfach zurückfordern.
Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main im September 2023 ein gegenläufiges Urteil gefällt: das fern USG ist nicht auf B2B-Verträge anwendbar. Denn es dient nach der Begründung des Gesetzgebers dem Verbraucherschutz. Zudem passen auch die Rechtsfolgen – zum § 355 BGB – nicht auf Verträge die Reihen zwischen Unternehmen oder Unternehmen geschlossen wurden.
In diesem Beitrag erfährst du am Ende auch, was ich dir in dieser derzeit umstrittenen Situation empfehle!
📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/lg-frankfurt-gilt-das-fernusg-nun-doch-nicht-fuer-b2b-vertraege/
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#91: Wie Flip-Flop seine Marke verspielt hat
Manchmal wird eine Marke zur allgemeinen Bezeichnung für bestimmte Produkte, unabhängig vom Hersteller. wie Flip-Flop.
Das führt dazu, dass Menschen Begriffe wie "gegooglet" oder "gekärchert" verwenden, selbst wenn sie andere Suchmaschinen oder Hochdruckreiniger verwenden. Dies geschieht, weil diese Marken in unserem Bewusstsein die generische Bezeichnung ersetzt haben.
Ein Beispiel dafür ist die Marke "Flip-Flop", die 2022 vor dem OLG Zweibrücken behandelt wurde. Das Gericht entschied, dass "Flip-Flop" nun allgemein als Gattungsbegriff für Zehentretersandalen steht und die Marke für Schuhwaren gelöscht werden sollte. In anderen Produktkategorien, für die die Marke registriert war, wie Kopfbedeckungen und Christbaumschmuck, wurde die Marke aufgrund mangelnder Nutzung ebenfalls für ungültig erklärt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Marke "Flip-Flop" ihre Unterscheidungskraft in den relevanten Verkehrskreisen verloren hatte und zur gebräuchlichen Bezeichnung für Zehentretersandalen geworden war. Die Markeninhaberin hatte nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen, um die Marke zu schützen, als andere begannen, sie für verschiedene Produkte zu verwenden.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass "Flip-Flop" ein lautmalerisches Element enthielt, das an das charakteristische Geräusch von Zehentrennersandalen erinnerte. Dies trug zur begrenzten spezifischen Kennzeichnungskraft der Marke bei.
Insgesamt zeigt dieses Urteil, wie Marken zu generischen Begriffen werden können, wenn sie nicht ausreichend geschützt und verteidigt werden wie es § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorschreibt (sonst droht der Verfall).
👉 Flip-Flops: Lieber das Original oder die typische Nachahmung?
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#90: Aus TWIX wird wieder Raider (und was das mit Markenrecht zu tun hat)
Ich hatte vor ein paar Tagen meinen 41. Geburtstag. Ich bin noch ein Kind der 80er Jahre.
Damals hieß der leckere Schokoriegel noch "Raider". Doch dann hieß es 1991 urplötzlich:
⚡ "Raider heißt jetzt TWIX, sonst ändert sich nix."⚡
Und dann gibt es alle 5 Jahre die lustige Aktion, dass für kurze Zeit aus TWIX wieder Raider wird.
Back to the roots?
Nein, das ist ja immer nur eine kurze Aktion. Marketing und Verkaufsstrategie dürften weniger eine Rolle spielen. Vielmehr geht es um das Markenrecht.
Genau gesagt um den Benutzungszwang.
Wenn du ein eingetragenes Markenrecht hast, musst du die Marke auch für alle im Register eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzen (§ 26 MarkenG).
(💡 Nur in den ersten 5 Jahren gilt die "Benutzungsschonfrist")
Wenn du die Marke nicht benutzt, kann jeder einen Löschungsantrag beim Markenamt stellen. Das Amt wird dann die Marke wegen fehlender Benutzung für verfallen erklären weil du die Marke nicht innerhalb der letzten 5 Jahre markenmäßig (also auf dem Markt) benutzt hast.
Damit das nicht passiert kommen wir alle 5 Jahre für eine gewisse Zeit in den Genuss von Raider (der mir ja fast lieber ist). Denn damit kommt die Markeninhaberin ihrem Benutzungszwang nach und sichert sich auch in Zukunft die Rechte an der eingetragenen Marke "Raider".
Wofür die Marke "Raider" so aufwändig aufrecht erhalten wird? Weiß ich selbst nicht. Aber vermutlich gilt das Motto "was man hat, das hat man"
👉 Team Raider oder TWIX?
📝 Blog-Artikel zum Thema: https://www.maxgreger.de/darum-wird-aus-twix-alle-5-jahre-wieder-raider/
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#twix #markenrecht #anwalt #markenanmeldung #branding
#89: Urheberrechtsschutz an Datenschutzhinweisen?
Sind Datenschutzhinweise eigentlich urheberrechtlich geschützt?
Die Frage ist berechtigt und praxisrelevant. Denn ich sehe immer wieder, dass Datenschutzhinweise einfach von anderen Websites oder Vorlagen abgekupfert werden.
Copy & paste ist auch im Datenschutz weit verbreitet. Das Argument: Was soll denn an Datenschutzhinweisen bitte geschützt sein? Das kann doch jeder (und mittlerweile auch schon ChatGPT)!
Ganz so leicht solltest du diese Frage aber nicht einfach wegbügeln. Denn das OLG München hat 3. März 2023 einen sehr interessanten Beschluss hierzu erlassen (Aktenzeichen: 6 W 1491/22). Das Gericht sagt, dass es sich bei Datenschutzhinweisen im Sinne von Art. 12 DSGVO um Sprachwerke nach § 2 I 1 UrhG handeln kann.
Das Argument: zum einen besteht bezüglich der sprachlichen Formulierung ausreichender Gestaltungsspielraum. Zum anderen gilt das auch für die Art der Einteilung und Anordnung des Inhalts.
Es handelt sich hierbei übrigens nicht um ein Urteil mit detaillierter Prüfung der Schutzfähigkeit von Datenschutz in weisen. Vielmehr hatte das Gericht diese Frage nur oberflächlich (summarisch) zu prüfen im Rahmen eines Streits um die Kosten.
Dennoch sollte sich aufgrund dieser Rechtsschwächung jeder künftig zweimal überlegen, ob er/sie Datenschutzhinweise einfach von anderen abkupfert.
📝 Blog-Artikel zum Thema: (Link folgt) Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #datenschutz #copyright #urheberrecht #medienrecht #anwalt
#88: Nach der Sommerpause (Wie läuft's in der Kanzlei und Kaltakquise Direktnachrichten auf LinkedIn)
Nein: ich höre nicht auf mit dem Podcast!
Nach einer etwas längeren Sommerpause geht es nun motiviert in den Herbst.
In dieser Folge: Wie geht es nun weiter mit meiner Kanzlei? Und was sagt eigentlich das OLG Hamm zu Kaltakquise Direkt Nachrichten auf Social Media Plattformen?
Wir wissen ja: Kaltakquise per E-Mail ist nach § 7 II Nr. 2 UWG belästigend, wenn nicht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Gilt das auch für Direkt Nachrichten auf Social Media Plattformen?
📝 Blog-Artikel zum Thema: OLG Hamm: Werbemails auf LinkedIn sind ILLEGAL | Glasklares Tech- und Medienrecht für dein Unternehmen (maxgreger.de) Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #datenschutz #uwg #kaltakquise #werbung #email
#87: EU-Angemessenheitsbeschluss: Datentransfer in die USA wieder erlaubt?
Der EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss vom 10.7.2023 legalisiert die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen. Hast du bereits vom EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss gehört? Es handelt sich dabei um einen bedeutsamen Schritt, um unsere persönlichen Daten zu schützen, wenn sie zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Am 10.07.2023 hat die EU-Kommission diesen Beschluss erlassen und somit den Weg für Datentransfers an US-Unternehmen geebnet. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass der Europäische Gerichtshof den EU-US-Privacy Shield für ungültig erklärt hatte, wodurch die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA in eine rechtliche Grauzone geraten war. Mit dem neuen Angemessenheitsbeschluss gibt es nun eine Lösung für dieses Problem. Um jedoch datenschutzkonform Daten an US-Unternehmen zu übermitteln, müssen sich diese für das EU-US Data Privacy Framework zertifizieren lassen. Dabei verpflichten sie sich dazu, unsere Daten entsprechend den Datenschutzvorschriften zu behandeln und werden teilweise daraufhin überprüft. 📌 Auf dieser Liste sind zertifizierte US-Unternehmen aufgeführt: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search Nochmal: beachte, dass der Angemessenheitsbeschluss ausschließlich für Datentransfers gilt, die im Rahmen des neuen Übereinkommens stattfinden. Zuvor geltende Zertifizierungen nach dem alten Privacy Shield haben keine automatische Gültigkeit mehr. Es ist möglich, dass der Angemessenheitsbeschluss vor den Europäischen Gerichtshof gelangen wird, da ein bekannter Datenschutzaktivist namens Max Schrems bereits in der Vergangenheit gegen ähnliche Beschlüsse geklagt hat und auch dieses Mal eine Klage angekündigt hat. Daher ist es ratsam, vorsichtig zu sein und einen alternativen Plan für Datentransfers in die USA zu haben, falls das aktuelle Abkommen möglicherweise aufgehoben wird. Zusammenfassend bietet der EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss momentan eine Lösung für den Datentransfer in die USA. Es ist jedoch wichtig, weiterhin wachsam zu sein und über Entwicklungen im Bereich Datenschutz auf dem Laufenden zu bleiben. Schließlich geht es um unsere persönlichen Daten und Privatsphäre, und daher sollten wir stets informiert sein. 📝 Blog-Artikel zum Thema: https://www.maxgreger.de/angemessenheitsbeschluss-datentransfer-in-die-usa-wieder-erlaubt/ Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #datenschutz #dataprivacyframework #angemessenheitsbeschluss #privacyshield #maxschrems
#86: Kanzleigründung zum 1.7. und Umzug - Alles gepackt?!
Wie du sicherlich bereits mitbekommen hast, gründe ich zum 1.7. 2023 meine eigene Kanzlei. Die neue Adresse: Sendlinger Straße 20, 80331 München.
Büro und habe schon
über die Hälfte der Sachen in Umzugskartons gepackt. Montag, 26. Juni 2023 kommen die Möbelpacker und transportieren die Sachen.
Negative Emotionen? Negativ. Glücklicherweise gehe ich bei SNP Schlawien absolut im guten ohne persönliche Differenzen. Meine jetzigen Kollegen verstehen alle meine Entscheidung. In Zukunft werde ich mit einigen auch weiterhin kooperieren.
Grund meiner Entscheidung ist einfach: nach über zehn Jahren in der gleichen Kanzlei – war übrigens meine erste Stelle als Anwalt – brauche ich noch einmal eine persönliche Veränderung. zudem möchte ich die Freiheit haben, neue Softwareprodukte zu probieren, meine Mandanten auf meine persönliche Art und Weise anzusprechen ohne den roten Faden der Kanzlei mit berücksichtigen zu müssen.
Ich werde in Zukunft diesen neuen Weg natürlich hier dokumentieren und natürlich auch über die ein oder andere Schwierigkeit bei einer Neugründung sprechen.
Daher sage ich: vielen Dank fürs zuhören! Bis zum nächsten Mal!
Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ --- So kontaktierst du mich ----- 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de --- Fragen & Anregungen? ------- 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.
#Gründung #Kanzlei Gründung #Anwalt #itrecht #software
#85: Interview mit Meetergo Co-Founder Dominik Rapacki
Mein heutiger Podcast-Gast ist co-Founder desSaaS-Startups "Meetergo". Ihr Ziel: DSGVO-konforme Terminbuchung und andere Lösungen, die den online-Vertrieb vereinfachen.
Dominik und sein Mitgründer haben als klassische Webdesign-Agentur gestartet. Über Enterprise-Kunden sind sie dann irgendwann fast beiläufig mehr und mehr in die SaaS- Schiene abgebogen.
Das aktuelle Produkt „Meetergo“ ist laut Dominik mehr oder weniger die Lösung ihrer eigenen Bedürfnisse bei der Kommunikation mit Enterprise Kunden.
Wenn du dich für die DSGVO-konforme Lösung Meetergo interessierst: https://meetergo.com Dominik kannst du auf LinkedIn wie folgt kontaktieren: https://www.linkedin.com/in/dominik-rapacki/https://www.linkedin.com/in/dominik-rapacki/
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#84: FernUSG - zfu Zulassung für Online-Kurse vermeiden
Bietest du online-Kurse, online-Coaching oder Fernunterricht an? Dann kennst du sicher das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Ohne der dort für viele Kurse vorgeschriebenen Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (zfu) sind alle Verträge rund um deine Angebote nichtig. Teilnehmer können ihr Geld wieder zurückfordern.
Zudem riskierst du ein Bußgeld bei fehlender Zulassung. Höhe: bis zu 10.000 €.
In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du diese Zulassungspflicht nach § 12 FernUSG vermeidest. Und zwar ganz legal ohne rechtswidrige Umgehung des Gesetzes.
Vorweg: es kommt darauf an, ob du eine Lernerfolgskontrolle anbietest und ob dein Unterricht ganz oder überwiegend räumlich getrennt von deinen Teilnehmenden stattfindet (§ 1 FernUSG). Was das bedeutet? Erfährst du in meinem Beitrag!
Viel Erfolg und Danke für's Anhören Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ --- So kontaktierst du mich ----- 📅 Calendly: https://my.meetergo.com/maxgreger/20 (Termin selbst buchen) 📞 Telefon: 089/286 34 351 📧 E-Mail: info@maxgreger.de --- Fragen & Anregungen? ------- 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. --- Hashtags ----------------------- #fernusg #zfu #fernunterricht #onlinecoach #elearning
#83: So geht Bootstrapping | Talk mit Dr. Tim Rosengart, CEO von Selfmade Energy
Erfahre von Dr. Tim Rosengart, wie du ein Tech-Startup wie Selfmade Energy erfolgreich bootstrapst (mit eigenen finanziellen Mitteln gründest).
Dr. Tim Rosengarten hat vor etwas mehr als drei Jahren ein Technik Startup gegründet. Selfmade Energy. Mittlerweile arbeiten für ihn rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und er hat branchenbekannte Investoren hinter sich stehen. Die Vergleichsplattform für Anbieter von Solaranlagen gehört aufgrund ihrer ausgeklügelten Vergleichsmöglichkeiten zu den besten auf dem Markt.
Tim erzählt, wie das alles entstanden ist – von der Idee bis heute. Und du erfährst, was aus der Sicht von Tim die wichtigsten Maßnahmen sind, wenn du eine Geschäftsidee hast.
Tim, ich danke Dir für diesen sehr spannenden und persönlichen Einblick und wünsche deinem Unternehmen weiterhin eine florierende Zukunft!
--- So kontaktierst du Tim -----
Vergleichsplattform Selfmade Energy: https://www.selfmade-energy.com/
Kontaktinfos von Tim (LinkedIn): Dr. Tim Rosengart | LinkedIn
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#82: Verträge über Online-Kurse und e-Learning - alle NICHTIG?
#81: Urteil gegen Martin Ismail: Google Fonts Abmahnung war rechtswidrig!
Am 30.03.2023 hat das Landgericht München I (Az.: 4 O 13063/22) den Google Fonts Abmahner Martin Ismail auf meine negativen Feststellungsklage hin antragsgemäß verurteilt. ___ Inhalt _____________________ Ein Herr Martin Ismail hat zusammen mit seinem Rechtsanwalt Kilian Lenard im Herbst 2022 die wohl gigantischste Abmahnwelle losgetreten. Mit Sicherheit hat er innerhalb weniger Wochen eine sechsstellige Zahl an Abmahnschreiben versendet, ich mutmaßte ja, dass es die Millionenmarke überschritten hat. Er hat mit einem Crawler gezielt im Quellcode von Websites nach Code gesucht, der darauf schließen lässt, dass Google Fonts dynamisch eingebunden werden. Mit meiner negativen Feststellungsklage begehre ich die Feststellung, dass der Google Fonts Abmahner Martin Ismail ❌ keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und ❌ keinen Anspruch auf Unterlassung hat. Ich stütze mich dabei auf das Argument des Rechtsmissbrauchs. Wer massenhaft Verstöße erst selbst herbeiführt, indem er mit einem Crawler im Quelltext der jeweiligen Seite nach dynamisch eingebundenen Google Schriftarten sucht, braucht sich nicht wundern, wenn dann seine IP-Adresse an ein Unternehmen in den USA übermittelt wird. Wie das Landgericht München I entschieden hat, erkläre ich dir genau in diesem Beitrag. 📌 Urteil als PDF herunterladen: https://www.maxgreger.de/wp-content/uploads/2023/03/Urteil-LG-Muenchen-I-Ismail-v.-30.03.2023-geschwaerzt.pdf. 📝 Blog-Artikel zum Thema: https://www.maxgreger.de/wichtiges-urteil-gegen-google-fonts-abmahner-martin-ismail-landgericht-muenchen-i/
Viel Erfolg und Danke für's Anhören
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#80: Muss ich als Eigenwerbung kennzeichnen (mit "Werbung" oder "Anzeige")?
Muss ich Werbung für meine eigenen Leistungen im Internet (Blogs, Social Media etc.) als "Werbung" oder "Anzeige" kennzeichnen?
Dass Influencer ihre Beiträge mit "Werbung" oder "Anzeige" kennzeichnen müssen, wenn sie Produkte dritter promoten, die sie sich nicht schlicht selbst gekauft haben (§ 5a IV UWG) ist dir sicher bekannt. Nicht zuletzt seit dem öffentlichkeitswirksamen Urteil von Cathy Hummels vor dem BGH (Urteil v. 09.09.2021, Az. I ZR 126/20 Hummels)
Was aber, wenn ich als Anwalt auf meinem Social Media Kanal Werbung für mich selbst mache in einem Video? Muss ich dann auch bei derartiger Eigenwerbung "Werbung" oder "Anzeige" unter jedes Video schreiben?
Oder ist es dem Konsumenten doch "klar", dass ich Werbung für meine eigenen Leistungen mache?
📝 Siehe auch mein Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/influencergesetz-2022-comeback-der-schleichwerbung/
Viel Erfolg und Danke für's Anhören
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#79: Max zu Gast bei Breach FM - Thema: Google Fonts und DSGVO (Aufzeichnung)
Was ist eigentlich mit den Abmahnungen rund um Google Fonts passiert? Und was hat es mit dem Datentransfer ein Drittland wie die USA auf sich?
Die heutige Folge ist eigentlich die Aufzeichnung des Podcasts Breach FM mit Kim Nowak und Robert Wortmann. Mit beiden habe ich über das Thema Datenschutz gesprochen. Natürlich nicht nur im Zusammenhang mit Google Schriftarten. Sondern auch im Zusammenhang mit Cloud Computing und anderen Themen.
Hört euch die Folge an, auf alle Fälle spannend für alle Marketing-, SaaS- und IT-Fans.
***
Hier geht es zum Podcast von Kim und Robert: https://open.spotify.com/show/4ooV9mM8Qiyfkj9jUkdZjj
***
Danke Kim und Robert, dass ihr mich als Gast eingeladen habt. Es hat viel Spaß gemacht! Viel Spaß Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/
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#78: Meine mündliche Verhandlung im Prozess gegen Martin Ismail (Google Fonts Abmahner)
Am 9.3.2023 fand der Prozess meiner negativen Feststellungsklage gegen den Google Fonts Abmahner Martin Ismail statt. Wie das war, erfährst du in diesem Video. Sicherlich hast du es auch mitbekommen: im Herbst 2022 rollte eine gigantische Abmahnwelle durch Websites deutscher Unternehmen. Im Fokus: Google Schriftarten, die scheinbar nicht vom eigenen Server sondern – dynamisch – von Servern von Google in den USA geladen werden. Das soll rechtswidrig sein! So werfen es Rechtsanwalt Kilian Lenard und sein Mandant Martin Ismail dem jeweiligen Unternehmen vor. Und zwar hundertausendfach! Ihr Argument: zumindest die IP-Adresse des Seitenbesuchers wird in die USA übermittelt. Die USA gelten nach den europäischen Datenschutzbestimmungen als unsicheres Drittland. Denn dort sollen Behörden leicht auf personenbezogene Daten zugreifen können, ohne dass diejenige Person dann geeignete Rechtsschutzmöglichkeiten oder Abwehrrechte dagegen hat. Das spannende an dem Fall: der angeblich geschädigte Martin Ismail hat die jeweiligen Websites nicht persönlich besucht sondern – so behauptet er es – auf seinem Rechner einen Crawler installiert gehabt. Dieser Crawler hat automatisch nach Verstößen gesucht und im Falle eines angeblichen Verstoßes diesen dann dokumentiert. Aus dem jeweiligen Impressum der Website hat dann der Crawler auch gleich die Kontaktdaten herausgezogen und daraus ein Abmahnschreiben generiert. Der damals beauftragte Rechtsanwalt Kilian Lenard hatte also die einzelnen Schreiben überhaupt nicht geprüft sondern sie im "Paket" durchgewunken. Was greife ich nun konkret an? Einerseits den Unterlassungsanspruch. Denn ich meine, jemand kann nicht Unterlassung verlangen, wenn sich die Person selbst bewusst schädigt um erst überhaupt den Anspruch zu provozieren/generieren. Zum anderen greife ich auch den Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 170 € an. Den behauptet ja Martin Ismail ebenfalls. Jemand, der einen Crawler bei sich installiert um nach Verstößen zu suchen, verspürt keine seelischen Schmerzen Alles in allem gehe ich davon aus, dass es eine riesige Abzockmasche ist. Eine regelrechte Gelddruckmaschine. Ich hoffe, dass das Landgericht München I meiner negativen Feststellungsklage stattgibt und die Ansprüche der Gegenseite verneint. Sonst wird solchem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Spannend insbesondere vor dem Hintergrund, dass ja gerade die Staatsanwaltschaft Berlin gegen beide Akteure ermittelt. Es soll der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum stehen. #### 📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/mein-prozess-gegen-martin-ismail-kurzer-terminbericht-vom-9-3-2023/ #### Viel Spaß Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/
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#77: Anwalt - Partner auf Augenhöhe oder Handlanger?
Was erwartest du von deinem Anwalt, wenn du ihn als Geschäftsführer eines Unternehmens beauftragst? Dass er/sie genau das tut was du willst?
Ich hoffe nicht. Denn nicht nur ist das für Anwälte schlecht: sie lassen sich in die Rolle des "Handlangers" setzen. Und das schadet am Ende beiden Seiten. Denn unser Job besteht nicht darin, Dinge auszuführen, die uns angewiesen werden (wir sind weisungsfrei). Unser Job besteht darin, durch die Richtigen Fragen deine Ziele als Unternehmen zu ermitteln und dann gemeinsam die optimale Lösung zu erarbeiten.
Meine Gedanken dazu hörst/siehst du in dieser Folge!
Viel Spaß
Dein Dr. Max Greger
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#ziele #stratege #anwalt #partner #augenhöhe #fragen
#76: DSGVO-konforme Datenübermittlung in die USA und andere "unsichere" Drittländer
Unter welchen Umständen darfst du eigentlich personenbezogene Daten (besonders die IP-Adresse) in die USA oder andere Drittländer übermitteln?
Sicherlich hast du mittlerweile mitbekommen, dass gerade Websitebetreiber mehr und mehr Schwierigkeiten bekommen wegen der Nutzung von Tools von US-anbieten. Hierzu zählen insbesondere Shopify, Google, Klaviyo, Mailchimp, Meta etc.
Im Moment ist es leider bereits bei manchen Trittbrettfahrern angekommen, dass sich durch Auskunftsgesuche nach Art. 15 DSGVO und nachfolgende Abmahnungen/Anspruchschreiben Geld machen lässt.
Umso wichtiger halte ich es, dass du genau weißt, unter welchen Umständen du solche Tools aus anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union nutzen darfst.
Die gute Nachricht: es ist möglich. Du musst einfach wissen wie und deine Hausaufgaben machen.
In diesem Video erfährst du sehr detailliert, wie das ganze funktioniert (und wie es nicht funktioniert).
📝 Blog-Artikel zum Thema: https://www.maxgreger.de/personenbezogene-daten-dsgvo-konform-in-die-usa-uebermitteln
Viel Spaß mit dieser Folge!
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#itrecht #dsgvo #datenschutz #drittland #einwilligung
#75: Werkvertrag oder Dienstvertrag bei IT-Services? Interview mit Mark Becker (Teil 2 v. 2)
Stell dir vor, du beauftragt einen IT-Dienstleister oder Softwareentwickler oder gehörst zur vorgenannten Gruppe. Wer schlägt wen? Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Was zeichnet eigentlich diese beiden genannten Vertragsarten aus?
Der Werkvertrag (§ 631 BGB) ist immer dann einschlägig, wenn ein Erfolg geschuldet ist. Beim Bau eines Hauses tanzt du dir das ganz einfach vorstellen. Nach einem Jahr Bauzeit soll ein Haus stehen. Der Bauherr wird nicht nur für die reine Verrichtung der Tätigkeit der Arbeiter bezahlen.
Der Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist hingegen dann angezeigt, wenn nur eine Tätigkeit geschuldet ist, kann bestimmte Erfolg. Das ist klassischerweise bei Beratungsleistungen oder Unterricht der Fall. Wenn du einen Nachhilfelehrer beauftragt, wird nach Zeit bzw. Aufwand bezahlt, aber nicht dafür, ob der Schüler dann am Ende eine Klausur besteht.
Diese Grundlagen sind auch auf die Softwareentwicklung bzw. IT-Dienstleistung anwendbar. Doch du hast sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer gewissen Gestaltungsspielraum.
Ich unterhalte mich mit meinem Mandanten Mark Becker. Mark hat sich mit seinem Unternehmen "markbecker.one(){" auf die Planung und Einrichtung komplexe Web-Analyse-Tools für Unternehmen spezialisiert.
🌐 Link zu Marks Website: https://www.markbecker.one/
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Teil 2 von 2 !
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Viel Spaß mit dieser Folge!
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#itrecht #itservices #googlega4 #werkvertrag #agb
#74: Werkvertrag oder Dienstvertrag bei IT-Services? Interview mit Mark Becker (Teil 1 v. 2)
Stell dir vor, du beauftragt einen IT-Dienstleister oder Softwareentwickler oder gehörst zur vorgenannten Gruppe. Wer schlägt wen? Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Was zeichnet eigentlich diese beiden genannten Vertragsarten aus?
Der Werkvertrag (§ 631 BGB) ist immer dann einschlägig, wenn ein Erfolg geschuldet ist. Beim Bau eines Hauses tanzt du dir das ganz einfach vorstellen. Nach einem Jahr Bauzeit soll ein Haus stehen. Der Bauherr wird nicht nur für die reine Verrichtung der Tätigkeit der Arbeiter bezahlen.
Der Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist hingegen dann angezeigt, wenn nur eine Tätigkeit geschuldet ist, kann bestimmte Erfolg. Das ist klassischerweise bei Beratungsleistungen oder Unterricht der Fall. Wenn du einen Nachhilfelehrer beauftragt, wird nach Zeit bzw. Aufwand bezahlt, aber nicht dafür, ob der Schüler dann am Ende eine Klausur besteht.
Diese Grundlagen sind auch auf die Softwareentwicklung bzw. IT-Dienstleistung anwendbar. Doch du hast sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer gewissen Gestaltungsspielraum.
Ich unterhalte mich mit meinem Mandanten Mark Becker. Mark hat sich mit seinem Unternehmen "markbecker.one(){" auf die Planung und Einrichtung komplexe Web-Analyse-Tools für Unternehmen spezialisiert.
🌐 Link zu Marks Website: https://www.markbecker.one/
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Teil 1 von 2 (Fortsetzung folgt kommende Woche)
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#itrecht #itservices #googlega4 #werkvertrag #agb
#73: Die 5 wichtigsten Taktiken wie du Marken-Abmahnungen abwehrst
Bist du auch schon mal markenrechtlich abgemahnt worden und dachtest: "Was soll ich tun?"
Und dachtest du auch: "Uff, die geltend gemachten Anwaltskosten sind aber gesalzen?"
In dieser Folge erfährst du die 5 wichtigsten Verteidigungs-Taktiken gegen eine Abmahnung im Markenrecht.
(und am Ende gibt es sogar noch eine kleine Zusatztaktik "Nr. 6")
Viel Spaß mit dieser Folge!
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#abmahnung #markenrecht #markenanwalt #marken
#72: Muss ich meine rechtlichen Ansprüche immer durchsetzen?
Kennst du das? Jemand schuldet Dir etwas oder greift in Deine Rechte ein. Und du fragst dich: „was soll ich nun tun?“
So in etwa ging es meinem Mandanten von mir. Jemanden hat eine Mitarbeiterin von ihm beleidigt und darüber hinaus das ganze Unternehmen sehr unflätig bezeichnet.
Die Frage: „Soll ich etwas tun? Wenn ja: was?“
In dieser Folge erfährst du, was in solchen Situationen ratsam ist und wann es sich lohnt, gegen eine solche Person rechtliche Schritte zu unternehmen.
Viel Erfolg und beste Grüße
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#ziele #rechtsverfolgung #persönlichkeitsrecht #beleidigung #unternehmertum
#71: Was macht ein Startup erfolgreich? (Sichtweise eines Anwalts)
Als Anwalt mit vielen Jahren Erfahrung auch in der Startup-Branche, kann ich dir sagen, dass es einige entscheidende Faktoren für den Erfolg eines Startups gibt. Einige davon sind wirtschaftlicher Natur: Finanzierung, Planung, Preisgestaltung, Vertrieb und Marketing.
Aber meiner Erfahrung nach gibt es EINEN GANZ wesentlichen Schritt zum Erfolg! Hör rein!
Viel Erfolg und beste Grüße
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#70: Noch mehr zur Bösgläubigkeit bei Markenanmeldungen
Jemand schnappt dir deine Marke weg und meldet sie an? Ein Szenario, das gar nicht so selten passiert. Mehr dazu in dieser Folge.
In meiner letzten Folge (Nummer 69) habe ich ja schon die Grundlagen der bösgläubigen Markenanmeldung erläutert einschließlich der Maßnahmen, die du dagegen unternehmen kannst.
Auf die letzte Folge hin habe ich viele Rückfragen und Kommentare erhalten, die diesen Zusatz-Beitrag rechtfertigen. Heute geht es somit darum, was wirklich genau die Bösgläubigkeit bedeutet und welche Arten von Unternehmen in dieser Hinsicht besonders gefährdet sind.
Viel Erfolg und beste Grüße
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#markenanmeldung #markenrecht #markenanwalt #bösgläubigkeit #abmahnung
#69: Bösgläubige Markenanmeldung? Wehr' dich!
Leider werden manche Marken mit unlauteren Zielen angemeldet, um anderen die Marke zu verkaufen oder andere von der Nutzung abzuhalten - ohne eigene Benutzungsabsicht.
Im Podcast erfährst du, was Bösgläubigkeit ist und welche Maßnahmen du gegen eine bösgläubig angemeldete Marke ergreifen kannst. Also schau unbedingt rein!
(Blogbeitrag zum Thema: https://www.maxgreger.de/so-wehrst-du-dich-gegen-eine-boesglaeubige-markenanmeldung/)
Viel Erfolg - möge das Recht auf deiner Seite sein!
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#abmahnung #bösgläubigkeit #markenanmeldung #markenrecht #markenanwalt
#68: Bürojob & Sport - Was dir ein Waldlauf bringen kann
Hey du, hast du jemals darüber nachgedacht, wie wichtig Sport für Anwälte ist?
Im stressigen Alltag als Anwalt ist es wichtig, Ausgleich zu finden und den Körper und Geist zu stärken.
Im heutigen Podcast werden wir genau darüber sprechen, warum Sport für Menschen mit Bürojobs so wichtig ist und wie ein Waldlauf eine großartige Möglichkeit ist, um dich zu entspannen und zu erholen. Also, sei bereit, deine Laufschuhe zu schnüren und mich in den Wald zu begleiten, um mehr darüber zu erfahren, wie Sport und Entspannung deine Gesundheit und Balance unterstützen kann.
Sportliche Grüße und viel Spaß mit dieser Folge!
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
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#sport #fitness #bewegung #bürojob #anwalt #gesudheit #jogging
#67: Auskunft nach Art. 15 DSGVO - Abmahntrend 2023?
Bist du für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gewappnet? Erfahre in dieser Podcastfolge, wie du richtig Auskunft erteilst, solltest du ein solches Gesuch bekommen.
Mit der DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat jeder potentiell (!) Betroffene das Recht, von dir als Unternehmen Auskunft über dessen personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Dieses Recht wird immer wichtiger, da sich Abmahntrends herauskristallisieren und die Datenschutzbehörden immer aktiver werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Fall des E-Mail-Marketing-Anbieters Klaviyo, wegen dessen Nutzung zahlreiche Unternehmen Abmahnungen erhalten.
Als Unternehmer solltest du sicherstellen, dass du in der Lage bist, Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen von einem Monat zu erteilen. Dazu gehört unter anderem die Fähigkeit, personenbezogene Daten schnell und präzise identifizieren und bereitstellen zu können. Ich empfehle regelmäßige Audits durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Datenaktualität und -korrektheit gewahrt sind.
In meiner Podcastfolge werde ich auf die wichtigsten Aspekte des Art. 15 DSGVO eingehen und dir Tipps geben, wie du dich auf Anfragen von Betroffenen vorbereiten und diese erfolgreich bearbeiten kannst. Ich werde dir zeigen, welche Informationen Betroffene erwarten und welche Pflichten du als Unternehmer hast.
Viel Spaß mit dieser Folge!
Dein Dr. Max Greger
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#abmahnung #dsgvo #auskunft #datenschutz #compliance
#66: Warum sind die Kosten bei Marken-Streits so hoch?
Abmahn- und Prozesskosten sind bei Marken-Streitigkeiten deutlich höher als in anderen Angelegenheiten, wenn es um Abmahnungen geht. Doch warum?
Und wie errechnen sich die Kosten eigentlich, die die abmahnende Partei erstattet verlangt (bzw. die Prozesskosten)?
Viel Spaß mit dieser Folge!
Dein Dr. Max Greger
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#abmahnung #markenverletzung #markenanwalt #markenrecht
#65: Mein Podcast geht in die Weihnachtsferien
Ein spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Auch mein Podcast hat eine Verschnaufpause verdient und hat nun bis Anfang Januar Urlaub.
Danke für's Zuhören und bis demnächst! Frohe Weihnachten/schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Dein Dr. Max Greger
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#ferien #urlaub #podcast #weihnachten
#64: Kann ChatGPT einen Kaufvertrag erstellen? Anwalt testet die KI
Kann ein AI (Künstliche Intelligenz) Tool wie ChatGPT einen simplen aber wasserdichten Kaufvertrag erstellen? Ich habe es ausprobiert.
Viel Spaß mit dieser Folge!
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#chatgpt #ai #vertrag #ki #chatbot
#63: ChatGPT - Ersetzt die künstliche Intelligenz uns Anwälte ab sofort?
#62: Cyberangriffe bedrohen auch dein Unternehmen - Interview mit Julia Jaeger
Ist dein Unternehmen gut gegen Hackerangriffe abgesichert?
Cyberangriffe nehmen immer mehr zu. Julia Jaeger, mein heutiger Podcast-Gast ist Expertin für Cybersecurity und erklärt, worauf es ankommt. Extrem spannende Folge für mich.
Vor allem war ich über die Gründe erstaunt, warum gerade kleinere Unternehmen häufiger Opfer von Angriffen werden als die Großen.
Ich sage: “Danke Julia” und danke auch dir für deine Zeit! Wenn auch du dein Unternehmen vor Cyberangriffen schützen möchtest, dann frag’ einfach Julia Jaeger von der Dr. Michael Gorsky Consulting GmbH.
Du erreichst Julia via: LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/juliajaeger1
Web: https://www.michaelgorski.net/
Viel Spaß mit dieser Folge!
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#cyberangriff #cybersecurity #hackerangriff #itsicherheit #ransomware
#61: Shopify komplett illegal? Datenschutzbehörde sieht einen DSGVO-Verstoß!
Schock für alle Online-Shop-Betreiber: Shopify soll gegen die DSGVO-verstoßen, so die Datenschutzbehörde Rheinland Pfalz. Was das für dich und den E-Commerce bedeutet, erfährst du in diesem Beitrag.
Shopify gehört zu den erfolgreichsten SaaS-Shop-Anbietern. Der kanadische Konzern bietet die Möglichkeit, dass du als Shop-Betreiber den Shop nicht auf deinem Server hosten musst sondern dass das gesamte Shopsystem bei Shopify liegt.
Vorteile: Shopify ist schnell, preiswert und standardisiert.
Die Nachteile: Shopify rückt nun in das Interesse der deutschen Datenschutzbehörden, weil die IP-Adresse der Nutzer als personenbezogene Daten in die USA gelangen, ein sog. "unsicheres Drittland".
Eine erste Entscheidung gibt es nun von der Datenschutzaufsicht in Rheinland Pfalz.
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📝https://www.maxgreger.de/warum-shopify-nicht-dsgvo-konform-ist-und-2023-bussgelder-drohen/
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#shopify #dsgvo #datenschutz #cdn #ecommerce
#60: SAP Projektmanagement mit Tobias Mache ("So klappt es mit dem ERP-Projekt!")
Dein Unternehmen braucht ein neues ERP? Was du bei so einem Projekt alles beachten musst und wie es am besten gelingt, erklärt anschaulich mein heutiger Gast Tobias Mache (Projektmanager bei GAMBIT).
On Premise oder Cloud? Standardnah oder individualisiert? Private oder Public Cloud? Läuft SAP auch auf AWS oder Google Clouds? Ist SAP nur was für Großkonzerne? Wie lange dauert eigentlich die Migration eines Betriebs zu einem SAP ERP wie S4/HANA?
Sprechen wir doch mit jemandem darüber, der dir diese Fragen beantworten kann. Tobias Mache ist Pojektmanager bei GAMBIT und hat viele Jahre Erfahrung im Projektmanagement im Zusammenhang mit der Einführung von SAP bei mittelständischen und großen Unternehmen.
Ich sage: “Danke Tobias” und danke auch dir für deine Zeit!
Wenn du Fragen zu SAP Projekten hast, und sei es auch nur die Frage: “Lohnt sich SAP für mein Unternehmen?” dann frag’ Tobias Mache. Du erreichst Tobias via:
- LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/tobias-mache
- Web: https://www.gambit.de
- SAP People: https://people.sap.com/tobiasmache83
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#sap #erp #gambit #softwareprojekt #projektmanager
Nr. 59 - Du willst CASHFLOW? Beachte diese Rechtstipps für dein Unternehmen!
Sicher ist Liquidität auch in deinem Unternehmen essenziell. OHNE Liquidität kannst du die Gehälter, laufenden Kosten und die Miete nicht zahlen. Auch mit Investitionen wird es schwer. Darunter leidet dann das Wachstum deines Unternehmens.
Ich zeige dir in dieser Folge, wie du allein mit zwei simplen rechtlichen Mitteln die Liquidität des Unternehmens steigern kannst!
Viel Spaß mit dieser Folge!
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#liquidität #cashflow #rechnung #mahnung #zahlungsziel
Nr. 58 - Rebranding: Der Podcast bekommt einen neuen Titel
Warum dieser Podcast nun nicht mehr "Law Kitchen" sondern "TECH.MEDIEN.RECHT." heißt? In dieser Folge erfährst du es!
Viel Spaß mit dieser Folge!
Dein Dr. Max Greger
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#abmahnung #googlefonts #rechtsmissbrauch #martinismail #datenschutz
Nr. 57 - Abmahnung wegen Google Fonts: So wehrst du dich
Bist auch du von den Google Fonts Abmahnungen des RA Kilian Lenard im Auftrag eines „Martin Ismail“ betroffen? Dann habe ich ein paar Tipps für dich:
Vor kurzem habe ich ja schon einen anderen Fall hier gepostet, bei dem eine Privatperson Schreiben versendet und 100 € „Schmerzensgeld“ verlangt.
Seit kurzem mahnt nun auch ein Anwalt ab: RA Kilian Lenard mahnt massenhaft im Namen eines „Martin Ismail“ ab. Der Vorwurf: die dynamische Einbindung von Google Fonts von den Google Servern verletzt (angeblich) Hr. Ismails Persönlichkeitsrecht nach § 823 I BGB.
In dieser Folge erfährst du, was ich rechtlich von diesen "Abmahnungen" halte und was du tun kannst.
📝 Blog-Beitrag zum Thema: https://www.maxgreger.de/abmahnung-google-fonts-so-wehrst-du-dich/
Viel Spaß mit dieser Folge!
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Nr. 56 - 3 Key Learnings vom Network-Wochenende in Tirol
Was macht man auf einem Network-Wochenende in Tirol außer Wandern? Klar: Austauschen und viele Learnings mit nach Hause nehmen.
Mit dabei waren:
- Dominik Leiter (Anwalt in Wien)
- Reinhold Nawroth (aka IT Socializer aus Leipzig)
- Matthias Meier (Gründer aus München)
- Andrea Kausche (Coach aus München)
Die 3 für mich wichtigsten Erkenntnisse vom vergangenen Wochenende haben es in sich. Hör in die Folge, dann weißt du, was ich meine!
Viel Spaß mit dieser Folge!
Dein Dr. Max Greger
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#lizenz #lizenzvertrag #lizenzrecht #medienanwalt #urheberrecht #medienrecht
Nr. 55 - Die 10 wichtigsten Regelungen JEDES Lizenzvertrags
Ich zeige dir in diesem Podcast, welche 10 Regelungen in jedem Lizenzvertrag stehen müssen, damit du eine solide Basis hast.
Auch du hast garantiert schon einmal einen Lizenzvertrag gesehen. Musst du ja, denn du nutzt ja schließlich einen Computer und sicher auch ein Smartphone.
Wenn du allerdings Inhaber geistiger oder gewerblicher Schutzrechte bist (Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht etc.) hast du nicht nur peripher mit Lizenzen zu tun sondern sie stellen die Basis deines Geschäfts da. Das gleiche gilt natürlich, wenn du mit Lizenzen als Plattform oder Händler (Reseller) handelst.
Stimmen deine Lizenzverträge nicht, kann dich das teuer zu stehen kommen beziehungsweise bis zur Insolvenz führen. Das kann beispielsweise passieren, wenn sich ein häufig verwendeter Lizenzvertrag als unwirksam herausstellt.
Daher zeige ich dir in diesem Beitrag, welche 10 Reglungen in absolut jedem Lizenzvertrag stehen müssen, damit du weißt, wo du ansetzen musst.
📝 Als Blog-Beitrag: https://www.maxgreger.de/die-10-wichtigsten-regelungen-jedes-lizenzvertrags/
Für konkrete Fragen zu deinem Lizenzvertrag stehe ich dir natürlich gerne zur Verfügung!
Viel Spaß mit diesem Beitrag!
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