Skip to main content
RECHT DISRUPTIV - der wöchentliche Legal Tech Podcast von Tim Platner & Florian Skupin

RECHT DISRUPTIV - der wöchentliche Legal Tech Podcast von Tim Platner & Florian Skupin

By RECHT DISRUPTIV - der wöchentliche Legal Tech Podcast

Der wöchentliche Podcast "RECHT DISRUPTIV" von Tim Platner und Florian Skupin beschäftigt sich neben dem Thema Legal Tech insbesondere mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), neuen Geschäftsmodellen und Rechtsprodukten sowie Legal Tech Urteilen.

Hinzu kommt eine seichte Prise an wöchentlichen Praxiseinblicken und -erfahrungen rund um das Thema Legal Tech sowie Anekdoten aus dem Arbeitsalltag der Legal Tech Verbraucherplattform VINQO.
Available on
Google Podcasts Logo
Pocket Casts Logo
RadioPublic Logo
Spotify Logo
Currently playing episode

#16 Wie verbessern Skalierungseffekte die Rechtsdurchsetzung, Philipp Caba?

RECHT DISRUPTIV - der wöchentliche Legal Tech Podcast von Tim Platner & Florian SkupinNov 25, 2021

00:00
45:58
#16 Wie verbessern Skalierungseffekte die Rechtsdurchsetzung, Philipp Caba?

#16 Wie verbessern Skalierungseffekte die Rechtsdurchsetzung, Philipp Caba?

In der aktuellen Folge ist Philipp Caba, Rechtsanwalt und Venture Manager bei Gansel Rechtsanwälte zu Gast, der uns hinter die Kulissen der Innovationsabteilung einer Legal-Tech-Kanzlei mitnimmt. 

Mit ihm diskutieren wir u.a., wie Skalierungseffekte in der Rechtsberatung und -durchsetzung organisatorisch bewerkstelligt werden, welche Verhandlungsvorteile eine massenhafte Vertretung von Geschädigten gegen Anspruchsgegner mit sich bringt, wie Gerichte auf massenhafte Einzelklagen reagieren und wie der Trade-Off zwischen Skalierbarkeit und Individualisierbarkeit bei der Fallbearbeitung gelingen kann. 

Zudem besprechen wir mit der Sammelklage gegen Audi das neueste Rechtsprodukt von Gansel Rechtsanwälte - eine echte und risikofreie Anspruchsbündelung, der sich die bis zu 250.000 Geschädigten noch bis zum Jahresende anschließen können. 

Zudem gibt es ein "Podcast-Exclusive": Philipp verrät uns, welche neuen, strategischen Maßnahmen im Rechtsschutzbereich vorbereitet worden sind. 


Weitere Links:

Link zur Audi-Sammelklage

Kontaktdaten von Philipp Caba


Anekdote

In der wöchentlichen Anekdote empfiehlt Tim die YouTube-Folge „Does Maths belong in the Courtroom?“, aus der Impulse zur Strukturierung von Legal-Tech-Geschäftsmodellen abgeleitet werden können. Zudem verweist Tim auf den NJW-Beitrag von Prof. Risse „Mathematik, Statistik und Juristerei“ NJW 2020, 2383 ff.). 

Florian analysiert, wie sich die Legal-Tech-Leistungsangebote vom Legal-Tech-Dienstleister Conny und identifiziert eine immer stärker werdende Diversifikation.


Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Nov 25, 202145:58
#15 Ergebnisse der JuMiKo, Legal Tech Made by Tech4Germany, Sammelinkasso Entscheidung des OLG Nürnberg

#15 Ergebnisse der JuMiKo, Legal Tech Made by Tech4Germany, Sammelinkasso Entscheidung des OLG Nürnberg

In der neuen Folge von RECHT DISRUPTIV hinterfragen Florian Skupin und Tim Platner, welche Auswirkungen einige der Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (92. JuMiKo) auf Legal-Tech-Geschäftsmodelle haben können. 

Zudem probieren die beiden den jüngst veröffentlichten Prototypen des Online-Klagetools von Tech4Germany aus und diskutieren Optimierungsmöglichkeiten. Abgerundet wird die Folge von einem Update zur aktuellen Legal-Tech-Rechtsprechung: Florian stellt eine Entscheidung des OLG Nürnberg vor, das – soweit ersichtlich als erste obergerichtliche Entscheidung – die Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters bei Erhebung einer Sammelklage im Dieselskandal bejaht hat. Tim stellt eine Entscheidung des LG Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen Helpcheck und der Nürnberger Versicherung zur Zulässigkeit des Geschäftsmodells vom Legal-Tech-Anbieter vor. Auch das OLG Rostock hatte sich jüngst mit den Geschäftsmodellen von Policenaufkäufern zu beschäftigen.  

Die Folge ist dieses Mal von der Schnitt- und Aufnahmequalität aufgrund eines technischen Fehlers leider deutlich schlechter - wie geloben Besserung! 


Zu den Entscheidungen:  

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.10.2021, Az. 12 U 1432/20 

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2021, Az. 37 O 137/19 

OLG Rostock, Beschluss vom 2.8.2021, Az. 2 U 17/20


Über die Hosts 

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt. 

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Nov 21, 202139:05
#14 Wie hilft Legal Tech bei der fairen Regulierung, Paul Staroste?

#14 Wie hilft Legal Tech bei der fairen Regulierung, Paul Staroste?

In der aktuellen Folge geht es um die Schadenregulierung. Unser Gast, Paul Staroste, ist Geschäftsführer von "faire-regulierung.de" und erklärt, wie er es schafft, mit der eigenen Legal Tech Plattform die optimale Kundenzufriedenheit nach einem Verkehrsunfall sicherstellen zu können. Hierfür gewährt uns Paul einen spannenden Blick in den "Maschinenraum" und erklärt u.a., wie er es schafft, eine Rückmeldung binnen weniger Minuten sicherzustellen und wie der Legal Tech Verband Deutschland bei der Vernetzung von Legal Techs hilft. Außerdem verrät uns Paul, wie er sich die Zukunft der Schadenregulierung vorstellt.


Weiterführende Links: 

https://www.faire-regulierung.de/


Als rechtliche Anekdoten hat Tim eine Entscheidung des AG Charlottenburg mitgebracht. Dort geht es - mal wieder - um die Frage, inwieweit die Geltendmachung der Mietpreisbremse eine Inkassodienstleistung oder auf die daneben bestehende Unterlassungstätigkeit gerichtet ist. 

Florian bringt eine Entscheidung des LG Landshut vom 08.10.2021 - 75 O 1849/20 mit, die sich mit der Rückforderung von Glückspielzahlungen beschäftigt. 


Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Nov 12, 202142:04
#13 Illegal-Tech - Unterlassung durch Inkasso? Zulässige Mandatsvermittlung? Abtretbarkeit von Datenschutzansprüchen?

#13 Illegal-Tech - Unterlassung durch Inkasso? Zulässige Mandatsvermittlung? Abtretbarkeit von Datenschutzansprüchen?

In der aktuellen Folge von RECHT DISRUPTIV diskutieren Tim Platner und Florian Skupin einen ganzen Blumenstrauß kleinerer Themen im Kontext mit Legal Tech und dem Recht der Digitalisierung:

Tim stellt eine Entscheidung des OLG München vor, die das Verhältnis von Marketing-Kampagne („Lead-Generierung“) zu unerlaubter Mandatsvermittlung thematisiert. Florian stellt eine Entscheidung des LG Essen vor, das über die Abtretbarkeit von Schmerzensgeldansprüchen nach Art. 82 DSGVO zu entscheiden hatte. 

In dieser Folge analysieren Tim und Florian zum ersten Mal im Rahmen des „RDG-Registerupdates“ auch das Legal-Tech-Geschäftsmodell eines Anbieters - und melden Zweifel an, ob sich dieses im Einklang mit dem RDG befindet.

Zum Abschluss berichtet Florian von der wohl ersten staatlichen Bitcoin-Versteigerung der Staatsanwaltschaft Köln und zeigt, dass auch digitale Themen maximal „oldschool“ gelebt werden können („Papier-Behördenwallet“).

Urteile: 

OLG München, Urt. v. 13.10.2021, Az. 7 U 5998/20

LG Essen, Urt. v. 29.9.2021, Az. 6 O 190/21



Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Nov 05, 202144:44
#12 Wie entwickelt man Legal Tech Software, Björn Frommer?
Oct 28, 202147:53
#11 Neue Legal Tech Geschäftsmodelle - Recht als Ware?

#11 Neue Legal Tech Geschäftsmodelle - Recht als Ware?

In der neuen Folge diskutieren Tim Platner und Florian Skupin über Legal Tech Geschäftsmodelle der Zukunft. 

Dabei adressieren die beiden Hosts auch die Frage, wie sich Verständnis von Rechtsdurchsetzung und die Nutzererwartung ändern wird. Hierbei werden nicht nur technische Aspekte, sondern auch die Diskussion um „Recht als Ware“ und etwaige soziale Kosten von Rechtsdurchsetzung berücksichtigt. Dabei werden sowohl Erwägungen von Daniel M. Katz und Martin Fries Aufsatz "Recht als Kapital" herangezogen.

Als Anekdote der Woche weist Tim auf die Legal Technology Lecture Series von Daniel M. Katz sowie die ARD-Doku „Das Afghanisten-Desaster“ hin. 

Florian weist auf Risiken und Nebenwirkungen von Legal Tech-Geschäftsmodellen hin und thematisiert unter Verweis auf eine Entscheidung vom OLG Frankfurt, ab welchem Zeitpunkt einer Werbung für unerlaubte Rechtsberatung wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen.


Links:



Legal Technology Lecture Series:
https://www.youtube.com/watch?v=qN3pNfzdNfI&list=RDLVqN3pNfzdNfI&start_radio=1&rv=qN3pNfzdNfI&t=0


ARD-Mediathek:
https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/das-afghanistan-desaster-104.html 


OLG-Entscheidung: 
https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/5663-OLG-Frankfurt-Bewerbung-unzulaessiger-Rechtsberatung-durch-Kreditinstitut-begruendet-Erstbegehungsgefahr-fuer-Wettbewerbsverstoss.html


Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Oct 21, 202152:44
#10 Wie wächst eure Legal Tech Kanzlei so schnell, Jan Frederik Strasmann?

#10 Wie wächst eure Legal Tech Kanzlei so schnell, Jan Frederik Strasmann?

In unserer Folge #10 haben wir hohen Besuch aus dem ebenso hohen Norden: Rechtsanwalt und Managing Partner der Legal Tech Kanzlei rightmart, Jan Frederik "Fred" Strasmann, ist bei uns zu Gast und berichtet vom rasanten Wachstum von rightmart, ausgehend von dem Sozialrechtsprodukt "hartz4widerspruch.de" zu einer Fullservice Lawfirm mit Verbraucherschwerpunkt. 

Dabei berichtet Fred, wie mit zunehmendem Wachstum und einer Verbreiterung der angebotenen Rechtsbereiche ein starkes, unternehmerisches Denken und eine Professionalisierung der Strukturen erforderlich wird. Zudem diskutieren Fred und Tim als kleine Rechtsschutzfreaks die Vor- und Nachteile einer ZMB-Kanzlei für Rechtsschutzversicherungen und Kanzleien und die operativen Herausforderungen. 

Im Anschluss verrät Fred, welche Zukunftsprojekte rightmart mit ihrem Business Development Team im Blick haben und weiterverfolgen wollen. Zuletzt gibt Fred noch wichtige Tipps für Legal Tech Gründer und junge Kanzleiinhaber, die sich im Legal Tech Bereich weiterentwickeln wollen. 


Auch in dieser Folge dürfen die Anekdoten nicht fehlen: 

Dabei müssen wir - peinlich peinlich - eine Korrektur hinsichtlich der myright Klagen vornehmen. Zudem verschiebt sich der weitere Termin der in Folge #8 dargestellten Richtlinienbestrebungen zur Prozessfinanzierung auf Mitte Dezember 2021. 

Florian stellt darüber hinaus eine weitere, spannende Entscheidung des OLG Braunschweig dar, die sich mit den rechtlichen Voraussetzungen an einen Inkassodienstleister bei der Geltendmachung von im Ausland entstandenen Ansprüchen beschäftigt - mit kontroversen Ansichten. 

Tim teasert kurz die voraussichtliche Entscheidung des BGH zur Ottonova-Werbung an. Die private Krankenversicherung wirbt mit einem Telemedizin-Angebot. 

Abschließend macht Tim auf die Ringvorlesung Legal Tech: Das „Legal Tech-Gesetz“ der Universität Passau mit sehr spannenden Gästen aufmerksam. Bei welchen Panelisten das Popcorn bereitgehalten werden muss, erfahrt ihr in dieser Woche!

 


Weiterführende Links und Entscheidungen:

Mehr zu Jan Frederik Strasmann

Mehr zu rightmart

OLG Braunschweig 07.10.2021 – 8 U 40/21

Ottonova Verhandlung vor dem BGH

Ringvorlesung Legal Tech der Uni Passau


Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Oct 17, 202144:22
#9 Die aktuelle Legal Tech Rechtsprechung - ein Überblick von smartlaw bis Kartellklagen

#9 Die aktuelle Legal Tech Rechtsprechung - ein Überblick von smartlaw bis Kartellklagen

Frisch aus der kleinen Spätersommerpause zurück, besprechen Tim Platner und Florian Skupin die aktuellsten Legal Tech Urteile und Entscheidungen.


Zu Beginn der Folge analysieren Tim und Florian zunächst den Volltext der Smartlaw-Entscheidung des BGH und diskutieren, welche übergreifenden Auswirkungen die Entscheidung auf den rechtsgestaltenden Bereich hat. 

Im Anschluss gehen die beiden auf aktuelle gerichtliche Entwicklungen im Legal-Tech-Bereich ein: 

Mit Blick auf das Sammelklage-Inkasso stellt Tim den aktuellen Beweisbeschluss des LG München I in einem Sammelklage-Verfahren vor; Florian berichtet von drei Verfügungen des OLG München, Schleswig und Stuttgart und einen Beschluss vom OLG Celle, wonach im Lichte der Sammelklage-Inkasso-Entscheidung des BGH durch die Sammelklage-Erhebung von MyRight die Verjährung gehemmt wurde. 

Zudem diskutieren die beiden eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin, wonach einer Airline wettbewerbsrechtlich untersagt wurde, die Abtretung von Entschädigungsansprüchen aus der Fluggastrechte-VO durch zusätzliche Gebühren in AGB zu erschweren.  

Zudem diskutieren Tim und Florian die praktischen Auswirkungen des am 1.10.2021 in Kraft getretenen Legal-Tech-Gesetzes.


Weiterführende Links und Entscheidungen: 

JUVE Bericht 

BGH-Urteil zu Smartlaw

OLG München, Verfügung v. 15.9.2021, Az. 20 U 5311/21

OLG Stuttgart, Verfügung v. 23.8.2021, Az. 5 U 173/21

OLG Schleswig, Verfügung v. 14.9.2021, Az. 7 U 130/21

OLG Celle, Beschluss v. 30.9.2021, Az. 16 U 421/21


Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Oct 08, 202142:17
#8 Das Ende der Prozessfinanzierung? Wie eine EU-Richtlinie die Prozessfinanzierung hochregulieren könnte

#8 Das Ende der Prozessfinanzierung? Wie eine EU-Richtlinie die Prozessfinanzierung hochregulieren könnte

In der Folge #8 von RECHTDISRUPTIV nehmen Tim Platner und Florian Skupin eine Erstbewertung des Entschließungsentwurfs des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments vom 17.6.2021 (2020/2130(INL)) zur privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten vor. 

Hinter dem doch sperrigen Titel steht die Frage, inwiefern Prozessfinanzierung auf einem europäischen Rechtsdienstleistungsmarkt zukünftig (mindestharmonisierend) reguliert werden sollte.  

Im Verlauf der Folge analysieren Tim und Florian zunächst den bisherigen Regulierungsrahmen von Prozessfinanzierung im deutschen Recht, um sich dann den vorgeschlagenen Neuerungen durch den Richtlinienentwurf zu widmen. Neben dem Aspekt, ob prozessfinanzierende Inkassodienstleister von der strengen Regulierungsausgestaltung erfasst sind, geht es hierbei vor allem um die geplante Regulierungsausgestaltung und die enorme Höhe des Regulierungsniveaus sowie praktische Probleme, die mit den bisherigen Überlegungen einhergehen würden.  

Weiterführende Links: 

Stellungnahme von Tim Platner

Stellungnahme der BRAK

Status des Richtlinienentwurfs  


Ankedoten

In der wöchentlichen Anekdote stellt Florian einen Hinweisbeschluss des LG Düsseldorf vor, das sich mit der außergerichtlichen Automatisierung einer Forderungsdurchsetzung befasst. Spannend ist hierbei insbesondere die Erstattungsfähigkeit angefallener außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Fragestellungen entstanden hier in Bezug auf die rechtliche Spezialisierung des Legal-Tech-Dienstleisters (Stichwort: Erforderlichkeit) und die isolierte Übergabe jeder einzelnen in Verzug geratenen Forderung (Stichwort: Mitverschulden).  

Tim berichtet indes von der Smartlaw-Entscheidung des BGH und dem Ergebnis einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Verbraucherplattform VINQO.de, mit der sich ein Anspruchsgegner daran gestört hatte, dass der Anbieter im Rahmen der Schadensabwicklung datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche geltend gemacht hat. Die Rechtsdienstleistungsaufsicht am OLG Düsseldorf kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass sich die Geltendmachung entsprechender Auskunftsansprüche innerhalb der eingeräumten Inkassobefugnisse bewegt.  


Über die Hosts

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.  

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Sep 18, 202158:55
#7 Wie entwickelt man eigentlich Legal Tech Software mit Juristen, Sebastian Adams?

#7 Wie entwickelt man eigentlich Legal Tech Software mit Juristen, Sebastian Adams?

In der siebten Folge von RECHTDISRUPTIV berichtet Sebastian Adams, CTO und Mitgründer der Legal Data Technology GmbH, über seine Erfahrungen bei der Entwicklung von Legal Tech Software aus Entwicklersicht in einem interdisziplinären Team. Dabei berichtet Sebastian u.a. davon, 

  • welche Vorteile und Herausforderungen die Entwicklung von Software mit Juristen bestehen,
  • ob und wann Kanzleien ein Inhouse-Entwicklerteam aufbauen sollten und wann externe Legal Tech Software empfehlenswerter ist, 
  • welche Fehlvorstellungen über KI bestehen und wie KI in der LegalTech Praxis eingesetzt wird 
  • welches Mindset Juristen und Informatiker zur gemeinsamen Softwareentwicklung mitbringen sollten und 
  • welche LegalTech Software Sebastian in Zukunft entwickeln möchte - und welche nicht


Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).



Sep 08, 202136:36
#6 Wie funktioniert LegalTech in der Schadenregulierung bei VINQO?

#6 Wie funktioniert LegalTech in der Schadenregulierung bei VINQO?

RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin.  

In der sechsten Folge hat Tim zwei Hüte auf und nimmt uns als Kopf vom Rechtsdienstleister VINQO mit in den Maschinenraum der Verbraucherplattform. Tim berichtet u.a. über die Gründung von VINQO, hebt die überragende Bedeutung von Technologie bei der Mandatsbearbeitung und spricht mit Florian über die Frage, wie Synergieeffekte geschaffen werden können und welchen Einfluss Daten haben.  

Im Verlauf des Gesprächs vollziehen Florian und Tim den Ablauf der Anspruchsdurchsetzung aus Sicht eines Auftraggebers nach und passieren Themen wie Datenschutz und das (nicht erfolgende) „Cherry Picking“, das anderen Legal-Tech-Dienstleistern vorgeworfen wird.  

Das Gespräch endet mit einem Blick in die Zukunft und der Frage, was am Rechtsdienstleistungsmarkt geändert werden sollte.  

Interview:  

- https://legaldata.tech/ 

- https://vinqo.de/ 

Anekdote:  

Florian berichtet über aktuelle Neuerscheinungen von Legal-Tech-Büchern. Mit der Dissertation von Daniel Kögel („Urheberrechtlicher Investitionsschutz im Kontext von ‚Legal Tech‘) ist ein Werk in der Schnittstelle von Legal Tech und Urheberrecht erschienen. 

Für Oktober 2021 ist zudem die Dissertation von Bernhard Brechmann angekündigt, die unter dem Titel „Legal Tech und das Anwaltsmonopol“ die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext untersucht.  

https://www.beck-shop.de/koegel-geistiges-eigentum-wettbewerb-urheberrechtlicher-investitionsschutz-kontext-legal-tech/product/32855738 

https://www.beck-shop.de/brechmann-schriften-recht-digitalisierung-legal-tech-anwaltsmonopol/product/32983331  

Tim berichtet von einer brandaktuellen Entscheidung des AG Wiesbaden vom 25.08.2021 - 93 C 603/21 -, die die Legal Data Technology GmbH („VINQO“) im eigenen Namen erstritten hat. Das AG hat dabei festgestellt, dass der Einsatz der verlangten und bei der Registrierung und für genügend befundenen Sachkunde genügt und nicht im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Sachverhalt besondere Schwierigkeiten aufweist. 

Dies bestätigt Tims Rechtsauffassung, dass eine inhaltlich-sachliche Einschränkung innerhalb der Inkassotätigkeit nicht erfolgen kann.  

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt. 

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Aug 31, 202136:47
#5 Marco Klock: Wie sich LegalTech, Rechtsmarkt und Rechtsschutz verändern

#5 Marco Klock: Wie sich LegalTech, Rechtsmarkt und Rechtsschutz verändern

RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin.

In der fünften Folge ist Marco Klock, Gründer von Atornix, der Kopf hinter rightmart und Vordenker im Legal Tech Bereich zu Gast. Marco berichtet über die Gründungserfahrungen im Legal Tech Bereich, beginnend mit hartz4widerspruch.de und die Entwicklung als Kanzlei zur zentralen Mandatsbearbeitung (ZMB) für Rechtsschutzversicherer. Marco stellt dabei aus der eigenen Erfahrung anschaulich dar, welche Herausforderungen und Schwierigkeiten für Legal Tech Anbieter im Aufbau eigener Strukturen im Bereich Akquise, Software und Qualitätsmanagement bestehen.

Zudem beschreibt Marco, wie Rechtsschutzversicherer und Legal Tech Kanzleien Synergien nutzen können. Zur Sprache kommt dabei auch der von Marco geschriebene Artikel "die Krux von Legal Tech" und die Herausforderungen für Legal Techs der Skalierbarkeit, die insbesondere bzw. nur durch Anbindungen zu Rechtsschutzversicherungen und Subscriptions-Modelle bestehen.

Zuletzt diskutieren Marco und Tim über die Zukunft des Rechtsmarkts und die möglicherweise damit verbundenen Konsolidierungen.

Interview:

-https://atornix.de/

-https://rightmart.de/

Anekdote:

Florian stellt den Beschluss des KG Berlin vom 12. Mai 2021 – 5 U 1091/20 dar. Hintergrund des Beschlusses ist die von einem Legal Tech Anbieter geltend gemachten, urheberrechtliche Schadenersatzansprüche mit Auslandsbezug. Florian stellt dabei die aus seiner Sicht unzutreffenden Erwägungen an zwei Punkten dar:

Das Kammergericht hat die Frage aufgeworfen, inwieweit Inkassodienstleister in Spezialmaterien tätig werden dürfen, die nicht bzw. nicht explizit im § 11 RDG genannt sind. Dabei ist der Beschluss jedoch vor der Sammelinkasso-Entscheidung des BGH (Urteil vom 13. Juli 2021 - II ZR 84/20) ergangen, sodass die aufgeworfene Frage zwischenzeitlich zugunsten des Inkassodienstleisters höchstrichterlich beantwortet worden ist.

Eine andere Frage, die maßgeblich für die Einordnung gewesen ist, bezieht sich auf die Frage, inwieweit Inkassodienstleister in Ansehung des § 10 RDG auch mit Auslandsbezug Ansprüche geltend machen können. Hierbei zieht sich das KG Berlin auf die Rechtsauffassung von Valdini zurück, die aus Florians Sicht im Lichte europarechtlicher Auslegungsbemühungen nicht hinlänglich überzeugen kann.

Tim stellt die von der Legal Data Technology GmbH entwickelte Legal Tech Automatisierungslösung auf BPMN-Basis vor. Damit können Prozessautomationen über sämtliche Funktionen der Software hinweg grafisch entwickelt und sofort umgesetzt werden. Der BPMN-Standard ermöglicht dabei eine einheitliche und etablierte Sprache in der Umsetzung und soll so das Erstellen von komplexen Automatisierungen innerhalb der Legal Tech Software verbessern und standardisieren.

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Aug 26, 202147:43
#4 Was das neue RDG für Legal Techs ändert - und was nicht

#4 Was das neue RDG für Legal Techs ändert - und was nicht

Es ist ein ungewöhnlich emotional befasstes Gesetzgebungsverfahren gewesen: der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist bereits mit dem ersten Referentenentwurf rechtspolitisch kontrovers diskutiert worden, bevor es nach einer lebhaften Sachverständigenanhörung sodann am 11.06.2021 verabschiedet worden ist und bereits zum Oktober 2021 in Kraft tritt.

In der heutigen Folge beschäftigen sich deshalb Tim Platner und Florian Skupin mit den Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, von dem die überwiegende Anzahl an Legal Tech Anbieter betroffen sein werden.

Dabei werden u.a. folgende Punkte besonders beleuchtet:

  • Wie ändert sich der Inkassobegriff im neuen Rechtsdienstleistungsgesetz insbesondere im Lichte der LexFox Entscheidung nach dem gesetzgeberischen Willen? Gibt es Einschränkungen bei noch nicht entstandenen Forderungen?
  • Wie werden Inkassotätigkeiten gem. § 2 Abs. 2 RDG von § 5 RDG abgegrenzt und wie wirkt sich dies für die Gebührenausgestaltung z.B. von Mietrechtsangeboten aus?
  • Wie wirken sich die Informations- und Belehrungspflichten aus?
  • Wie verändert sich der Prüfungsmaßstab und -umfang der Aufsichtsbehörden und welche Auswirkungen hat dies für Legal Tech Geschäftsmodelle (hier gibt es ergebnisoffene Diskussionen)-
  • Wie wirkt sich der neue Prüfungsumfang der Aufsichtsbehörde auf Zivilverfahren aus?


Links:

Gesetzesentwurf / Bundestagsdrucksachen:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927673.pdf

Empfehlung des Ausschuss mit Änderungsvorschlägen:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930495.pdf

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien- und Urheberrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der rightspilot UG (haftungsbeschränkt).

Aug 16, 202145:18
#3 Rechtsschutzversicherung und Legal Tech - Freund oder Feind, Andreas Heinsen?

#3 Rechtsschutzversicherung und Legal Tech - Freund oder Feind, Andreas Heinsen?

RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin.

In der dritten Folge ist Andreas Heinsen, Rechtsanwalt und Vorstand der ÖRAG Rechtsschutz AG zu Gast. Der meinungsstarke Rechtsschützer stellt dar, wie sich aus seiner Sicht Rechtsschutzversicherer wandeln müssen, um mit Legal Techs wettbewerbsfähig zu werden / zu bleiben, welche Herausforderungen in der online Kundenansprache bestehen und wie aus seiner Sicht die Zukunft der Rechtsschutzversicherung aussieht.

Außerdem werden die gegenwärtige Legal Tech Angebote diskutiert, die insbesondere auf die Deckungszusage von Rechtsschutzversicherungen setzen.

Ein mehrfacher Gesprächsanker ist dabei das marketingorientierte Geschäftsmodell „geblitzt.de“ und die beispielhaften Auswirkungen für Rechtsschutzversicherer

Zum spannenden Interview runden Tim und Florian wie üblich die Folge mit jeweils einer Anekdote ab:

Florian berichtet über die teuren Folgen einer schiefgegangenen Prozessfinanzierung von Fluggastentschädigungsansprüchen des finnischen Anbieters IfDelayed und die für Verbraucher wichtige Unterscheidung zwischen treuhändischer Abtretung und der Prozessfinanzierung.

Tim berichtet über den bemerkenswerten Leserbrief der beiden BGH Richter in der aktuellen NJW, die die mediale Berichterstattung zum Luftschlag auf zwei Tanklaster in Kundus als Propagandaerfolg werten.

Links zu den angesprochenen Themen:

Interview:

-https://www.oerag.de/content/

-https://www.oerag.de/content/die-oerag/oerag-konzern/berichte/

-AG Singen (Abt. 6), Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 = BeckRS 2019, 17511

Anekdote:

-https://www.australianfrequentflyer.com.au/finnair-compensation-nightmare/

-https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-luftangriff-kundus-101.html

-NJW 32/2021 S. 10 Leserbrief

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien- und Urheberrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der rightspilot UG (haftungsbeschränkt).

Aug 11, 202142:00
#2 RECHT DISRUPTIV - Wie refundrebel mit Legal Tech die Bahn aufmischt

#2 RECHT DISRUPTIV - Wie refundrebel mit Legal Tech die Bahn aufmischt

In der zweiten Folge von RECHT DISRUPTIV, dem wöchentlichen Podcast zu Legal Tech und dem Recht der Digitalisierung, begrüßen die beiden Hosts Tim Platner und Florian Skupin ihren ersten Gast.


Den Sprung ins kalte Wasser wagt Stefan Nitz, Gründer und Geschäftsführer von refundrebel. 

Gemeinsam mit ihm sprechen Tim und Florian u.a. über die Beweggründe für die Gründung von refundrebel, aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bahngastrechte, den Kampf für ein barrierefreies Bahnfahren – und die Herausforderungen, in einem geringmargigen Bereich als "Techie" Legal-Prozesse zu entwickeln.


Die Folge endet wie bisher mit zwei Anekdoten: 

Florian berichtet über BGH-Verhandlung zur Frage, wie Posts von Influencerinnen zu kennzeichnen sind.

Tim berichtet über rechtstatsächliche Entwicklungen im Legal-Tech-Bereich –

Conny.legal ("wenigermiete.de") macht jetzt auch Abgasskandal, flightright plant im Rahmen eines Subscription-Modells ein 24-Stunden-Hilfecenter bei Flugproblemen – und berichtet über seine Erfahrungen bei der Azubi-Suche für die Verbraucherrechtsplattform VINQO.


Links:

Das Legal Tech unseres Gastes: 

https://www.refundrebel.com/


Hintergrund zur BGH-Verhandlung: 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-izr12620-izr9020-izr12520-influencer-cathy-hummels-leonie-hanne-luisa-maxime-huss-instagram-tap-tags-werbung-schleichwerbung/


Bewerbung bei VINQO:

https://www.vinqo.de/jobs/



Aug 03, 202141:32
#1 RECHT DISRUPTIV - Das große Kennenlernen & BGH entscheidet zum Sammelinkasso

#1 RECHT DISRUPTIV - Das große Kennenlernen & BGH entscheidet zum Sammelinkasso

RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin.

In der ersten Folge von RECHT DISRUPTIV stellen sich die beiden „Hosts“ wechselseitig vor.

Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien- und Urheberrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Anschließend wurde die „Sammelinkasso-Entscheidung“ des BGH (Urteil vom 13.07.2021) näher besprochen. Hier liegen nach wie vor keine Urteilsgründe vor, sodass Tim und Florian auf Grundlage der Pressemitteilung des BGH sowie der Kurzmitteilung des Geschäftsführers der Klägerin, Herrn Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister, den Sachverhalt und die rechtliche, vorläufige Einschätzung wiedergeben.

Geklagt hatte die Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH, die für ehemalige Kunden der insolventen AirBerlin bereits bezahlte und eigentlich in die Insovlenzmasse fallende Flugticket-Zahlungen gegen den damaligen CEO wegen Insolvenzverschleppung geltend machen wollte.

Hierzu hat sich die Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH, die über eine Rechtsdienstleistungserlaubnis gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG verfügt, im Jahr 2018 Ansprüche von betroffenen Kunden abtreten lassen und im Rahmen einer Anspruchsbündelung als „Sammelklage“ geltend gemacht.

Die Vorinstanzen, das LG Berlin und das Kammergericht haben die Klage aufgrund eines Verstoßes abgewiesen. Der BGH hat nun entschieden: sowohl das auf die gerichtliche Durchsetzung gerichtete Inkasso, als auch die Anspruchsbündelung sind vom RDG umfasst.

Damit werden LG-Entscheidungen ein Stück weit zu relativieren sein, die eine Aktivlegitimation der ebenfalls bündelnden wie klagenden Inkassodienstleister verneint haben. Allerdings ist mangels Urteilsgründen noch vorsichtiger Optimismus angebracht: das Modell der Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH hat homogene Ansprüche gebündelt, die also gleich gelagert und gleichsam risikobehaftet waren. Ob diese Entscheidung auch für die weitaus häufiger vorkommenden, heterogenen Entscheidungen im Kartellrecht oder in den Diesel-Verfahren Anwendung findet, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Daneben dürfte aber eine weitaus wichtigere Erkenntnis, die Florian Skupin anmerkte, zu berücksichtigen sein: die vom LG Hannover beispielsweise bemühte Einschränkung, dass ein Rechtsdienstleister nur auf den Feldern der in § 11 RDG benannten, besonderen Sachkunde tätig sein dürfe und der Verweis über § 823 Abs. 2 in Verbindung mit einem Schutzgesetz nicht ausreichend sei, hat der BGH damit jedenfalls implizit verneint. Dies dürfte wiederum weitreichende Folgen für die angesprochenen Kartellverfahren haben.

Die dann sehr technisch-juristische Erörterung endete dann mit zwei kleinen Anekdoten: während Tim über die Anhörungen des Bundeswahlausschusses sprach und den hohen Formvorschriften, an denen kleinere Parteien hier mehrfach scheiterten, stellte Florian die Legal Tech Geschäftsmodelle im Glückspielrecht anhand einer aktuellen Entscheidung des LG Paderborn, Urteil vom 08.07.2021

Links:

Pressemitteilung des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021127.html

Stellungnahme GF der Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH: http://www.mueller-gueldemeister.de 

Jul 25, 202142:12
Intro zu RECHT DISRUPTIV - der wöchentliche Legal Tech Podcast

Intro zu RECHT DISRUPTIV - der wöchentliche Legal Tech Podcast

RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin. 

In einer guten halben Stunde werden plaudernd aktuelle Themen im Legal Tech Markt besprochen. Hierzu zählen Interviews mit wichtigen Akteuren im Legal Tech Markt, Urteilsbesprechungen, Praxiseinblicke in den Legal Tech Alltag uvm.


Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt .

Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien- und Urheberrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).

Jul 24, 202100:20